Vorlage - SGM/2012/142
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Die Niedersächsische Versorgungskasse (NVK) teilte mit Schreiben vom 01.03.2012 mit, dass den Pensionsrückstellungen für 2011 500.461,00 Euro sowie den Beihilferückstellungen 2011 93.742,00 Euro zuzuführen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um Aufwendungen und nicht gleichzeitig um Auszahlungen handelt. Das heißt, dass kein echter Geldfluss vorliegt.
Im Haushaltsplan besteht ein Budget für derartige nicht zahlungswirksame Personalaufwendungen, welches neben diesen beiden Positionen noch zusätzlich Zuführungen zu Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen beinhaltet. Im Haushaltsplan 2011 wurde dieses Budget mit 224.400,00 Euro veranschlagt. Für die Altersteilzeit-Rückstellungen werden 50.500,00 Euro benötigt, so dass 173.900,00 Euro für Pensions- und Beihilferückstellungen zur Verfügung stehen. Für die von der NVK mitgeteilten Rückstellungszuführungen in o.g. Höhe werden somit 420.303,00 Euro überplanmäßig benötigt. Die Deckung ist teilweise durch Minderaufwendungen der weiteren Budgets für Personalaufwendungen i. H. v. rund 88.700,00 Euro (vorbehaltlich evtl. Jahresabschlussbuchungen) möglich.