Vorlage - LEI/2012/065
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Sachverhalt:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Die im Haushaltsjahr 2011 angefallenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung sowie die Eilfälle werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 117 Absatz 1 NKomVG sind der Rat sowie der Verwaltungsausschuss spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung zu unterrichten.
Bezüglich der einzelnen Aufwendungen und Auszahlungen wird auf die Anlage zu dieser Vorlage verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen 2011 Leiferde (15 KB) |