Vorlage - SGM/2012/154  

Betreff: Einordnung einer Gemeindeverbindungsstraße nach § 47 des Niedersächsischen Straßengesetzes;
hier: Übertragung des Eigentums der Straßenflächen - "Appelweg"
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:23 20 00/40
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
22.05.2012 
4. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Übersichtsplan Appelweg  

Beschlussvorschlag:

 

Es wird festgestellt, dass

 

die zwischen den Gemeindeteilen Ahnsen und Päse im Außenbereich verlaufende               Straße "Appelweg" - bestehend aus den Flurstücken

 

              - 14 der Flur 3 von Ahnsen in Größe von                             4.597  m²

              - 13 der Flur 3 von Ahnsen in Größe von                              109   m²

              -   1 der Flur 3 von Ahnsen in Größe von                               11.995  m²

              - tlw. 66 der Flur 8 von Päse in Größe von rund                      2.145  m²

                 (muss noch vermessen werden)

 

eine Gemeindeverbindungsstraße der Samtgemeinde Meinersen ist. Die               Straßengrundstücke sind entsprechend von der Gemeinde Meinersen zu übernehmen.

 

 


Sachverhalt:

 

Allgemeines:

 

Das Niedersächsische Straßengesetz sieht in § 47 drei Arten von Gemeindestraßen vor:

 

- Ortsstraßen

- Gemeindeverbindungsstraßen

- alle anderen Straßen im Außenbereich, die für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

 

Ortsstraßen sind definiert als Straßen in Baugebieten und in Ortsteilen, die im Zusammenhang bebaut sind.

 

Gemeindeverbindungsstraßen sind Straßen im Außenbereich, die vorwiegend den nachbarlichen Verkehr der Gemeinden oder Ortsteile untereinander oder den Verkehr mit anderen öffentlichen Verkehrswegen vermitteln.

 

Andere Straßen im Außenbereich sind in erster Linie zur Benutzung durch die Eigentümer der anliegenden, landwirtschaftlich genutzten Grundstücke bestimmt und werden regelmäßig überwiegend von diesem Personenkreis benutzt. Derartige Wege werden von der Allgemeinheit erfahrungsgemäß in erheblich geringerem Umfang in Anspruch genommen, etwa von Spaziergängern und gelegentlich von Rad- und Autofahrern, denen diese Wege die Verbindung z. B. zu den nahe gelegenen Wäldern vermitteln.

 

Ortsstraßen und andere Straßen im Außenbereich stehen in der Straßenbaulast der jeweiligen Gemeinde. Nach § 98 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist die Samtgemeinde Meinersen für den Bau und die Unterhaltung der Gemeindeverbindungsstraßen zuständig.

 

Appelweg:

 

Wegen der Lage im Außenbereich scheidet der "Appelweg" als Ortsstraße aus.

 

Der Abgrenzung zur "anderen Straße im Außenbereich" muss die Prüfung vorausgehen, ob die Straße den für eine Gemeindeverbindungsstraße typischen Verbindungscharakter hat. Dabei ermöglichen folgende Kriterien die Abgrenzung:

 

- tatsächliche Nutzung der Straße,

- Quantität und Qualität des Verkehrs,

- Nutzungsbeschränkungen sowie Freigabe nur für den landwirtschaftlichen Verkehr,

- Ausbauzustand bzw. bauliche Gestaltung,

- Anbindung an andere Straßen,

- Funktion im Gesamtverkehrsnetz einschl. Verkehrsbedeutung

 

Die Verbindungsfunktion des "Appelweges" besteht zunächst darin, dass er die Gemeindeteile Ahnsen und Päse miteinander verbindet. Gleichzeitig werden aber auch die überörtliche Landstraße 299 in Ahnsen mit den Kreisstraßen 42 und 43 in Päse verbunden. Damit erfüllt der "Appelweg" die gesetzliche Definition der Gemeindeverbindungsstraße nach § 47 Ziffer 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes.

 

In den Zeiten vom 01.09. bis 07.09.12 und 19.09. bis 26.09.2011 wurden am "Appelweg" Verkehrsmessungen mit folgendem Ergebnis durchgeführt:

 

 

Messung                           01.09.- 07.09.

Messung                         19.09.- 26.09.

 

Anzahl

Anzahl

Zweirad

320

294

Auto

1.592

1.640

Transporter

153

313

LKW

58

104

Lastzug

24

185

Insgesamt

2.147

2.536

 

Bei der Auswertung der Verkehrszählung fällt auf, dass der Pkw-Verkehr prägnant überwiegt. Bei dem Pkw-Verkehr kann es sich nur um durchgehenden Verkehr handeln, denn die benachbarten landwirtschaftlichen Grundstücke werden erfahrungsgemäß nicht von Pkw angefahren.

 

Würde es sich bei dem "Appelweg" um eine typische „andere Straße im Außenbereich“ handeln, wäre prägend, dass weniger Durchgangsverkehr anfiele, vielmehr überwiegt hier nur der Verkehr zu den land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken.

 

Nach Einschätzung der Verwaltung und nach dem Ergebnis des vom Fachanwaltsbüro Dr. Appelhagen aus Braunschweig eingeholten rechtlichen Gutachten handelt es sich bei dem „Appelweg“ eindeutig um eine Gemeindeverbindungsstraße. Zudem wird sich der Durchgangsverkehr nach dem Ausbau der Straße noch weiter erhöhen.

 

Wenn die straßenrechtlich beachtliche Verkehrsbedeutung zu dieser Einordnung zwingt, ergibt sich daraus als Rechtsfolge, dass die Straße nach § 98 Absatz 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes kraft Gesetzes in die Straßenbaulast der Samtgemeinde Meinersen fällt. Dies ist anschließend durch eine Widmung zu vollziehen.

 

Für den Fall des Übergangs der Straßenbaulast von der Gebietskörperschaft auf eine andere ordnet § 11 Absatz 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes an, dass das Eigentum des bisherigen Trägers der Straßenbaulast auf den neuen Träger der Straßenbaulast entschädigungslos übergeht.

 

Ferner hat nach § 11 Absatz 4 des Niedersächsischen Straßengesetzes der bisherige Träger der Straßenbaulast dem neuen Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass er die Straße in dem für die bisherige Straßengruppe gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten hat. Ein Beitrag zum Ausbau der Straße kann nicht gefordert werden.

 

Ein Übersichtsplan der Straße „Appelweg“ ist als Anlage beigefügt.

 

 

Weitere Verfahrensweise:

 

Im Gebiet der Samtgemeinde Meinersen existieren derzeit insgesamt sieben Gemeindeverbindungsstraßen, die allesamt dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurden.

Nach Ansicht der Verwaltung werden sich neben dem "Appelweg" noch weitere Straßen heraus kristallisieren, die einen überwiegenden Verbindungscharakter aufweisen. Eine entsprechende Überprüfung der Straßen wurde bereits eingeleitet.

 

Die Eigentumsübertragung des "Appelweges" kann vorgezogen werden, da die Einordnung zur Gemeindeverbindungsstraße bereits abschließend rechtlich geprüft wurde.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach dem im Sommer 2011 gefassten Grundsatzbeschluss der beteiligten Gebietseinheiten soll bei einer Grundstücksübertragung zwischen der Samtgemeinde und den Gemeinden grundsätzlich der in der Anlagenbuchhaltung eingestellte Buchwert angesetzt werden. Diese Regelung widerspricht allerdings den Bestimmungen des § 11 Absatz 1 Niedersächsisches Straßengesetz, wonach für den Fall des Übergangs der Straßenbaulast von einer Gebietskörperschaft auf eine andere angeordnet wird, dass das Eigentum auf den neuen Träger entschädigungslos übergeht. Entschädigungslos bedeutet in diesem Fall, dass die annehmende Gebietseinheit keinen Buchwert zu zahlen hat.

 

Durch die rechtliche Einordnung weiterer Gemeindeverbindungsstraßen ergeben sich zukünftig für die Samtgemeinde Meinersen weitreichende Kosten für Bau und Unterhaltung dieser Wege.

 

 


Anlage/n:

 

Übersichtsplan „Appelweg“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan Appelweg (420 KB)      
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