Vorlage - SGM/2012/158
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan 2012 sieht die Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße Seershausen-Volkse im Teilabschnitt vom Ortsausgang Seershausen bis zur Brücke der DB vor.
Es war zunächst geplant, für die Maßnahme EU-Fördermittel zu beanspruchen.
Diese wurden auch unter Vorbehalt seitens des Zuwendungsgebers LGLN in Aussicht gestellt. Unter Berücksichtigung des nur begrenzt verfügbaren Budgets und unter Abwägung der insgesamt eingegangenen Anträge hat nunmehr der Zuwendungsgeber entschieden, für diese Maßnahme keine Zuwendungen zu gewähren.
Straßenbaubeitragsrecht:
Nach der neuesten Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes scheidet die Erhebung eines Straßenbaubeitrages für die geplante Straßenbaumaßnahme an der Gemeindeverbindungsstraße von Seershausen nach Volkse mangels einer rechtmäßigen Bildung eines Abschnittes aus folgenden Gründen aus:
a) In der bisherigen Rechtsanwendung waren Abschnittsbildungen im Rahmen einer Straßenbaumaßnahme problemlos, sofern diese nach örtlich erkennbaren Merkmalen (Straßeneinmündungen, Brücken usw.) gebildet werden konnten. Nach der neuesten Rechtsprechung wird eine Abschnittsbildung nur noch als Vorfinanzierungsinstrument (wie eine Vorausleistung) angesehen.
b) Der Regelfall im Beitragsrecht ist immer der Ausbau und die Abrechnung der Anlage auf gesamter Länge. Für die Gemeindeverbindungsstraße, die ausschließlich im Außenbereich verläuft, beginnt die Anlage am Ortsausgang von Seershausen und endet am Ortseingang von Volkse.
c) Eine Abschnittsbildung wäre nur noch zulässig, wenn der Gemeinderat ein Bauprogramm für den kompletten Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße beschließen würde und genaue Ausbautermine (innerhalb der nächsten 10 Jahre) festgelegt werden.
d) Ist aber nach dem gemeindlichen Vorhaben von vornherein offensichtlich eine Weiterführung der Straßenarbeiten in den kommenden Jahren nicht beabsichtigt und ein weiterer Streckenausbau in keiner Weise absehbar, ist eine Abschnittsbildung willkürlich und unwirksam. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen ist ein weiterer Streckenausbau der Gemeindeverbindungsstraße von Seershausen nach Volkse nicht vorgesehen.
e) Unter Berücksichtigung der vorgenannten Rechtslage wird die Erneuerung des geplanten Streckenabschnittes nur zu alleinigen Lasten der Samtgemeinde Meinersen zu realisieren sein.
f) Der jetzt entstehende beitragsfähige Aufwand ist von der Samtgemeinde Meinersen bis zum Ausbau der Anlage auf gesamter Länge bzw. bis zu einem nächsten Streckenausbau vorzuhalten.
Es sind folgende Ausbauformen kalkuliert worden:
Variante 1
- Erneuerung der Fahrbahn unter Beibehaltung der vorhandenen asphaltierten Fahrbahnbreite von ca. 3,10 m -
Die alte Fahrbahndecke wird mit einer 8 cm starken Asphalttragdeckschicht überbaut. Ergänzend erfolgt die Befestigung der Bankette (beidseitig) mit einer Schottertragschicht in jeweils 1,00 m Breite.
Kosten: 80.000,00 €
gemäß HH-Plan
Variante 2
- Erneuerung und Ausbau der Fahrbahn in ca. 4,00 m asphaltierten Fahrbahnbreite -
Die alte Fahrbahn wird zerstört/gefräst. Außerdem erfolgt der Erdaushub für die Verbreiterung der Fahrbahn auf 4,00 m Breite. Die neue Fahrbahn erhält einen Oberbau aus einer ca. 15 - 20 cm starken Schottertragschicht und einer 8 cm starken Asphalttragdeckschicht. Die Bankette werden beidseitig in 0,50 m Breite in Schotter befestigt.
Kosten: 105.000,00 €
gemäß HH-Plan
Aufgrund aktuell vorliegender Ausschreibungsergebnisse vergleichbarer Maßnahmen ist zu erwarten, dass die vorgenannten Kostensummen bis zu 20 Prozent unterschritten werden könnten!
Aus Sicht der Verwaltung wäre die Ausbauvariante 2 zu favorisieren, da die Fahrbahnbreite von 4,00 m dem regelmäßigen Verkehrsaufkommen und den immer größer und breiter werdenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge besser entspricht ! Es würde auch keine immense Kantenbeanspruchung der Fahrbahn mehr stattfinden !
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Variante 1
Bei Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von 80.000,00 €, welche im Finanzhaushalt unter dem Kostenträger 5410100 Investitionsnr. I 011254101 im Haushaltsjahr 2012 eingeplant worden sind.
Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 3.200,00 € (80.000,00 € / 25 Jahre) darzustellen.
Variante 2
Bei Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von 105.000,00 €, welche im Finanzhaushalt unter dem Kostenträger 5410100 Investitionsnr. I 011254101 im Haushaltsjahr 2012 eingeplant worden sind.
Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 4.200,00 € (105.000,00 € / 25 Jahre) darzustellen.