Vorlage - SGM/2012/159  

Betreff: Neuherstellung der Gemeindeverbindungsstraße "Päser Kirchweg"
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-12-30/7
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
22.05.2012 
4. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Päser Kirchweg  

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Die Gemeindeverbindungstraße „Päser Kirchweg“ wird von der Einmündung der L 414 bis zur Einmündung an der B 188 neu hergestellt.

 

2.                  Es sind außerplanmäßige Kosten von 360.000,00 Euro im Finanzhaushalt bereitzustellen

 

3.                  Der bereits erteilte EU-Zuwendungsbescheid über 141.885,00 € für die Gemeinde Meinersen wird zurückgezogen. Im gleichen Zug wird derselbe Antrag für die Samtgemeinde Meinersen an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) gestellt.

 

Alternativ:

4.                  Die Gemeindeverbindungstraße „Päser Kirchweg“ wird von der Einmündung der L 414 bis zur Einmündung des Wirtschaftsweges nach Ahnsen, „Neue Straße“ (ca. 600 m) neu hergestellt.

 

 


Sachverhalt:

 

Zum Zeitpunkt der Entscheidung durch die Gemeinde Meinersen, den „Päser Kirchweg“ neu herzustellen, war noch nicht klar, dass es sich bei dem „Päser Kirchweg“ um eine Gemeindeverbindungsstraße handelt. Die Gemeinde Meinersen hat am 16.02.2012 einen Antrag auf EU-Zuwendungsmittel gestellt und am 28.03.2012 einen Zuwendungsbescheid über 141.885,00 € erhalten.

Nach Rücksprache bei dem Zuwendungsgeber in Braunschweig muss nun der Antrag von der Gemeinde Meinersen zurückgezogen werden. Die Samtgemeinde Meinersen muss dann inhaltlich den gleichen Antrag stellen. Die Zuwendung würde dann der Samtgemeinde zufallen, denn an der Tatsache, dass es sich hier um einen Weg handelt, der überwiegend landwirtschaftliche Flächen erschließt, ändert sich nichts.

Aufgrund der späten Antragstellung – der Antrag kann erst nach dem 22. Mai 2012 (SGR) – gestellt werden, wird der Bewilligungszeitraum nach Aussage der LGLN bis zum 30.06.2013 verlängert.

 

Die Strecke von der L 414 bis zur B 188 ist ca. 2.400 m lang. Hier wird die vorhandene Asphaltoberfläche entspannt und mit einer 15 cm starken Schottertragschicht sowie einer 10 cm starken Asphalttragdeckschicht in einer Breite von 3,0 Metern neu hergestellt. Die Bankette werden beidseitig in einer Breite von 50 cm verstärkt. Im Bereich der Biogasanlage (Länge ca. 600 m) wird auf Kosten der Anlieger die Fahrbahn um 1,0 Meter verbreitert. (siehe Anlage 1)

 

Alternativ: Die Strecke von der L 414 bis zur Einmündung des Wirtschaftsweges nach Ahnsen, „Neue Straße“ ist ca. 600 m lang. Hier wird die vorhandene Asphaltoberfläche entspannt und mit einer 15 cm starken Schottertragschicht sowie einer 10 cm starken Asphalttragdeckschicht in einer Breite von 3,0 Metern neu hergestellt. Die Bankette werden beidseitig in einer Breite von 50 cm verstärkt. Im Bereich der Biogasanlage (Länge ca. 600m) wird auf Kosten der Anlieger die Fahrbahn um 1,0 Meter verbreitert (siehe Anlage 2).

 

 

Bevor die Baumaßnahme realisiert werden kann, ist es notwendig, die Planung den Gremien sowie den Anliegern vorzustellen.

 

Die ermittelten beitragsfähigen Kosten belaufen sich auf ca. 360.000,00 Euro. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung, sie müssten als außerplanmäßige Aufwendungen im Finanzhaushalt zur Verfügung gestellt werden. Es ist mit EU-Fördermitteln in Höhe von 141.885,00 € zu rechnen. Durch Anliegerbeiträge sind ca. 59.000,00 € zu erwarten. Die Anlieger der Biogasanlage übernehmen Kosten von ca. 19.000,00 €. Für die Samtgemeinde verbleiben dann noch Kosten von ca. 140.115,00 €.

 

Alternativ: Die ermittelten beitragsfähigen Kosten belaufen sich auf ca. 109.000,00 Euro. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung, sie müssten als außerplanmäßige Aufwendungen im Finanzhaushalt zur Verfügung gestellt werden. Es ist mit EU-Fördermitteln in Höhe von ca. 37.000,00 € zu rechnen. Durch Anliegerbeiträge sind ca.15.000,00 € zu erwarten. Die Anlieger der Biogasanlage übernehmen Kosten von ca. 19.000,00 €. Für die Samtgemeinde verbleiben dann noch Kosten von ca. 38.000,00 €.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von ca. 360.000 €. Diese erforderlichen Haushaltsmittel müssen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von 14.400,00 € jährlich vorzusehen.

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 500,00 € einzuplanen.

 

Alternativ: Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von ca. 109.000 €. Diese erforderlichen Haushaltsmittel müssen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von 4.360,00 € jährlich vorzusehen.

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 300,00 € einzuplanen.

 


Anlage/n:

 

2 Übersichtskarten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Päser Kirchweg (260 KB)      
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