Vorlage - SGM/2011/104-01
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Beschlussvorschlag:
a) Die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden – wie in der Anlage dargelegt – beschlossen und nach vorgenommener Abwägung in die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet.
b) Nach vorgenommener Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange beschließt der Rat der Samtgemeinde Meinersen gemäß § 6 BauGB in Verbindung mit §§ 58 und 98 NKomVG in der zurzeit geltenden Fassung die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes.
c) Die Begründung zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.
d) Die zusammenfassende Erklärung zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.
Sachverhalt:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Der Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht hat in der Zeit vom 16.03.2012 bis 16.04.2012 öffentlich ausgelegen. Während der öffentlichen Auslegung wurden von den in der Anlage aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen entstehen nicht, die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Anlage/n:
- Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden u. sonstiger Träger
öffentlicher Belange
- Übersichtsplan
- Begründung/Zusammenfassende Erklärung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 31ÄndZusammenst§3(2) (205 KB) | ||||
2 | 31ÄndGebietsabgrenzung (55 KB) | ||||
3 | 31ÄndBegründung (1231 KB) |
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