Vorlage - LEI/2012/071
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Beschlussvorschlag:
1. Vorbehaltlich der einvernehmlichen Regelung mit dem Grundstückseigentümer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages wird zur Weiterentwicklung von Wohnbauflächen für das Flurstück 4/6 der Flur 1, Gemarkung Leiferde, ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Grundstück hat eine Fläche von rund 14.400 m².
2. Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Heidkamp“ mit der Festsetzung eines „allgemeinen Wohngebietes“ – ohne örtliche Bauvorschriften – wird zugestimmt.
3. Die Änderung der Fläche im Flächennutzungsplan von „gemischter Baufläche“ in „Wohnbaufläche“ ist bei der Samtgemeinde Meinersen zu beantragen.
4. Die nach den Vorgaben des BauGB notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten.
Sachverhalt:
Über die städtebauliche Entwicklung der Fläche ist wiederholt – erstmals 1996 – nachgedacht worden, letztlich hat die Gemeinde im Jahre 2009 ihre generelle Bereitschaft bekundet, dem Grundstückseigentümer auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrages die Vermarktung der Fläche zu ermöglichen.
Die Planung wird in der Sitzung durch das Büro Dr. Schwerdt, Braunschweig, vorgestellt. Vorab sei dazu angemerkt, dass bei Einhaltung entsprechender Lärmschutzmaßnahmen eine allgemeine Wohnnutzung möglich ist. Das schalltechnische Gutachten ist auszugsweise beigefügt.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über private Stichwege.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | HeidkampGebietsabgrenzung (82 KB) | ||||
2 | HeidkampBPlanfestsetzungen (231 KB) | ||||
3 | Heidkampschalltechngutachten (536 KB) |
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