Vorlage - LEI/2012/071  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Heidkamp", Gemeindeteil Leiferde
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-26-01/20
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
05.06.2012 
3. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
12.06.2012 
4. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     
Anlagen:
HeidkampGebietsabgrenzung  
HeidkampBPlanfestsetzungen  
Heidkampschalltechngutachten  

Beschlussvorschlag:

 

1.      Vorbehaltlich der einvernehmlichen Regelung mit dem Grundstückseigentümer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages wird zur Weiterentwicklung von Wohnbauflächen für das Flurstück 4/6 der Flur 1, Gemarkung Leiferde, ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Grundstück hat eine Fläche von rund 14.400 m².

 

2.      Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Heidkamp“ mit der Festsetzung eines „allgemeinen Wohngebietes“ – ohne örtliche Bauvorschriften – wird zugestimmt.

 

3.      Die Änderung der Fläche im Flächennutzungsplan von „gemischter Baufläche“ in „Wohnbaufläche“ ist bei der Samtgemeinde Meinersen zu beantragen.

 

4.      Die nach den Vorgaben des BauGB notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten.

 


Sachverhalt:

 

Über die städtebauliche Entwicklung der Fläche ist wiederholt – erstmals 1996 – nachgedacht worden, letztlich hat die Gemeinde im Jahre 2009 ihre generelle Bereitschaft bekundet, dem Grundstückseigentümer auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrages die Vermarktung der Fläche zu ermöglichen.

 

Die Planung wird in der Sitzung durch das Büro Dr. Schwerdt, Braunschweig, vorgestellt. Vorab sei dazu angemerkt, dass bei Einhaltung entsprechender Lärmschutzmaßnahmen eine allgemeine Wohnnutzung möglich ist. Das schalltechnische Gutachten ist auszugsweise beigefügt.

 

Die verkehrliche Erschließung erfolgt über private Stichwege.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen für die Gemeinde Leiferde nicht, da die Kostenübernahme im städtebaulichen Vertrag geregelt ist.

 


Anlage/n:

 

B-Planentwurf

Auszug schalltechnisches Gutachten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HeidkampGebietsabgrenzung (82 KB)      
Anlage 2 2 HeidkampBPlanfestsetzungen (231 KB)      
Anlage 3 3 Heidkampschalltechngutachten (536 KB)      
Stammbaum:
LEI/2012/071   Aufstellung des Bebauungsplanes "Heidkamp", Gemeindeteil Leiferde   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2012/071-01   Bebauungsplan "Heidkamp", Gemeindeteil Leiferde   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2012/071-02   Bebauungsplan "Heidkamp", Gemeindeteil Leiferde; hier: Satzungsbeschluss - Tischvorlage im VA -   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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