Vorlage - MEI/2012/057  

Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Dieckhorster Straße", Gemeindeteil Meinersen;
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-26-01/30
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
20.06.2012 
3. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen zurückgestellt     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
Anlagen:
AnträgeBPlanDieckhStraße  

Beschlussvorschlag:

 

1.              Nachfolgende Festsetzungen des Bebauungsplanes sind zu ändern bzw. entfallen:

 

              -              die bisherige Mindestgrundstücksgröße von 2.500 m² wird aufgehoben,

 

              -              die Grund- und Geschossflächenzahl wird von derzeit 0,6 auf 0,8 angehoben,

 

              -              die nördlich und westlich des Asylbewerberwohnheimes ausgewiesene

                            öffentliche Verkehrsfläche entfällt,

 

-              die westlich und östlich der „Dieckhorster Straße“ und im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße nach Ettenbüttel gelegenen Flächen für Verkehrsgrün entfallen und

 

              -              das damit verbundene Zu- und Abgangsverbot in diesen Bereichen entfällt.

 

 

2.              Die Festsetzung, dass Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig sind, wird beibehalten.

 

 


Sachverhalt:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Zu 1.:

Der Ursprungsbebauungsplan datiert aus dem Jahre 1982. Im Wandel der Zeit hat sich gezeigt, dass die ein oder andere Vorgabe die Verwirklichung von Bauvorhaben verhindert oder zumindest erschwert, im Falle der Mindestgrundstücksgröße die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe zum Teil auch verhindert.

 

Weiterhin sind aufgrund von Planänderungen bei der Ortsumgehung der B 188 Darstellungen anzupassen, so z B. die Flächen für Verkehrsgrün, die im Grunde genommen die Böschungsflächen für die ursprünglich vorgesehene Überführung der „Dieckhorster Straße“ beinhalten. Mit dem Wegfall dieser Flächen wird auch das Zu- und Abgangsverbot entbehrlich.

 

Mit der Anhebung der Grund- und Geschossflächenzahl wird eine höhere bauliche Ausnutzung der Grundstücke ermöglicht, sie entspricht den Festsetzungen im Ursprungsplan aus 1982.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde ist der Vorlage beigefügt.

 

Zu 2.:

Der Vorlage liegt der Antrag eines Grundstückseigentümers bei.

 

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes im Jahre 2006 wurde die Nutzungsart des Gewerbegebietes eingeschränkt, indem Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen wurden. Dies vor dem Hintergrund, dass die bestehenden Handelsschwerpunkte innerhalb der Ortslage entlang der „Hauptstraße“ und an der „Gifhorner Straße“ gestärkt und gesichert werden sollten.

 

Weiteres und schwergewichtiges Argument war und ist, dass gemeindliche Planungen mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sein müssen. Bereits seinerzeit kamen das Einzelhandelsgutachten der CIMA und die Beurteilung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig zu dem Ergebnis, dass der Standort an der „Dieckhorster Straße“ dem nicht entspricht. Er sei weder städtebaulich integriert noch könne er eine Nahversorgungsfunktion für umliegende Wohngebiete übernehmen. Eine weitere Entwertung des Ortszentrums wäre die Folge.

 

Da die fachlichen Beurteilungen nach wie vor zutreffend sind, sollte dem Antrag nicht entsprochen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Als Aufwand entstehen Planungskosten in derzeit nicht bezifferbarer Höhe, Haushaltsmittel stehen unter dem Kostenträger 5110000 zur Verfügung.

 


Anlage/n:

 

2 Anträge

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AnträgeBPlanDieckhStraße (111 KB)      
Stammbaum:
MEI/2012/057   4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Dieckhorster Straße", Gemeindeteil Meinersen; hier: Antrag der CDU-Fraktion   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2012/057-01   4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Dieckhorster Straße", Gemeindeteil Meinersen; hier: Antrag der CDU-Fraktion   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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