Vorlage - MEI/2012/049-01  

Betreff: Ausbau/Neubau der "Dieckhorster Straße" nördlich der B 188 sowie Herstellung eines Fußweges im Gemeindeteil Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-12-02/04
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
20.06.2012 
3. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen zurückgestellt     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Anlagen:
Anlage1DieckhStr  
Anlage1cDieckhStr  
Anlage2DieckhStr  

1a

Beschlussvorschlag:

 

 

1a.     Die Straße „Dieckhorster Straße“ im Gemeindeteil Meinersen nördlich der B 188 wird auf 340 m Länge auf 5,50 m verbreitert und mit einer 4 cm Asphaltdeckschicht als Unterhaltungsmaßnahme überbaut.

 

Alternativ zu Nr. 1a:

1b.     Die Straße „Dieckhorster Straße“ im Gemeindeteil Meinersen nördlich der B 188 wird auf 340 m Länge auf 5,50 m verbreitert, die dabei entstehende Fuge wird mit einer 2 m breiten Armierung abgedeckt. Auf gesamter Länge und Breite wird die vorhandene Fahrbahn mit einer 4 cm Asphaltbinderschicht und mit einer 4 cm Asphaltdeckschicht überbaut.

 

Zusätzlich zu 1b:

1c.     Als verkehrsberuhigte Maßnahme werden in einem 20 m Abschnitt zwei Verkehrsinseln am Fahrbahnrand in einem Abstand von 10 m zwischen dem Übergang zur Gemeindeverbindungsstraße und der Straße „Auf der Schafweide“ errichtet.

 

2.       Es werden ca. 300 m² private Grundflächen für einen Bodenrichtwert von 20 €/m² durch die Gemeinde Meinersen erworben.

 

3.       Nördlich der B 188 wird der vorhandene Graben auf ca.100 m Länge in westliche Richtung verschoben und ein 2,00 m breiter Gehweg, „Radfahrer erlaubt“, hergestellt. (72.000 €).

 

4.       Es sind überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 22.000,00 € (Variante 1a+2+3) bzw. 88.500,00 € (Nr. 1b+1c+2+3) bereitzustellen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

Sachverhalt:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage Nr. MEI/2012/049.

 

 

Die Haushaltsplanung 2012 sieht den Ausbau der „Dieckhorster Straße“ (Länge 340 m) im Gemeindeteil Meinersen nördlich der Bundesstraße 188 bis zum Beginn der Gemeindeverbindungsstraße Meinersen-Müden/Dieckhorst vor. Des Weiteren sieht die Haushaltsplanung einen Neubau eines Gehweges (Länge 100 m) nördlich der B 188 bis zur Einmündung „Auf der Schafweide“ auf der Westseite vor. Für die Herstellung des Fuß-/Radweges ist es notwendig, den vorhandenen Graben auf noch zu erwerbende Grundstücksflächen nach Westen zu verschieben (s. Anlage 1).

 

1a.     Analog des Ausbaues der Gemeindeverbindungsstraße wird die Fahrbahn auf 5,50 m verbreitert und auf gesamter Breite mit einer 4 cm starken Asphaltdeckschicht überbaut. Hierbei ist die Verbreiterung auf einer Länge von 240 m eine investive Maßnahme (23.000 €) und damit umlagefähig. Das Aufbringen einer Deckschicht ist eine Sanierungsmaßnahme und damit eine Unterhaltungsmaßnahme. Die dabei entstehenden Kosten von ca. 34.000 € werden aus dem Budget Straßenunterhaltung getragen. In diesem Fall müsste dieses Budget um 34.000 € überplanmäßig aufgestockt werden.

 

1b.     Der Fahrbahnbereich wird auf 340 m Länge auf 5,50 m verbreitert, die dabei entstehende Fuge wird mit einer 2 m breiten Armierung abgedeckt. Auf gesamter Länge und Breite wird die vorhandene Fahrbahn mit einer 4 cm Asphaltbinderschicht und mit einer 4 cm Asphaltdeckschicht überbaut. Hierbei handelt es sich um eine investive Maßnahme. Die dabei entstehenden Kosten von ca. 86.000 € sind umlagefähig.

 

1c.     Um die Geschwindigkeit, der von Müden-Dieckhorst kommenden Fahrzeuge zu drosseln, wird zwischen dem Übergang zur Gemeindeverbindungsstraße und der Straße „Auf der Schafweide“ eine verkehrsberuhigte Maßnahme in Form von zwei versetzten 4 m langen Verkehrsinseln hergestellt. Die Verkehrsinseln werden in einem Abstand von 10 m angeordnet, so dass immer eine Mindestfahrbreite von 3,50 m gewährleistet ist (s. Anlage 1 c)

 

2.       Die zunächst geplante Variante, den vorhandenen Graben zu verrohren, kann jetzt verworfen werden. Am 22.05.2012 hat ein Ortstermin u. a. mit Herrn Schell von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gifhorn stattgefunden.

 

Herr Schell hat die Gemeinde darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht das im Naturschutzgesetz verankerte Vermeidungsverbot (§ 15 (1) BNAtSchG) noch nicht umfassend beachtet worden ist. Es wurde Folgendes vereinbart: Die Gemeinde prüft, ob der Graben nicht in einem unverrohrten Zustand erhalten bleiben kann. Dazu müsste der Graben auf die Grundstücke der Anlieger nach Westen verschoben werden und der Fußweg könnte auf der bestehenden Grabentrasse verlaufen. Falls eine Einigung mit den Grundeigentümern erzielt werden kann und der Graben in offener Bauweise erhalten bleibt, ist dem Vermeidungsgebot Rechnung getragen und zusätzliche Kompensationsmaßnahmen werden nicht erforderlich.

 

Die folgenden Verhandlungsgespräche mit den Grundeigentümern, C. Ebel Verwaltungs-, Beteiligungs- und Geschäftsführungsgesellschaft mbH aus Peine (Flurstücke 11/3 und 13/3 = 163m²), Jörg Schumacher aus Meinersen (Flurstücke 9/2 und 11/2 = 116m²) und der LSW Netz GmbH Fallerleben (Flurstück 9/1 = 10m²) brachten folgendes Ergebnis. Die 3 Grundeigentümer sind bereit, die genannten Grundstücksanteile an die Gemeinde Meinersen für einen Bodenrichtwertpreis von 20€/m² zu verkaufen.

Für den Erwerb der Grundstücke werden ca. 6.000 € und für die amtliche Vermessung ca. 4.000 € benötigt (s. Anlage 2).

 

 

 

3.       Von der Einmündung der Privatstraße nördlich der B 188 bis zur Straße „Auf der Schafweide“ wird der vorhandene Graben um ca. 3,00 m nach Westen verschoben. Zwischen Fahrbahnrand und Graben entsteht ein 2,00m breiter Gehweg mit dem Hinweis „Radfahrer erlaubt“. Der Gehweg wird in Betonrechteckpflaster hergestellt.

 

4.       Die Mittel für die investive Maßnahme, d. h. die Gesamtkosten von 105.000,00 € (Nr. 1a+2+3) bzw. 171.500,00 € (Nr. 1b+1c+2+3) setzen sich aus folgenden Einzelabschnitten zusammen:

 

          Zu 1a   Verbreiterung der Fahrbahn                                                           23.000,00 €

          Zu 1b...Fahrbahn (57.000) + zusätzlichen Einbau von Armierung

                      und Binderschicht (29.000)                                                            86.000,00 €

          Zu 1c   verkehrsberuhigte Maßnahme                                                          3.500,00 €

          Zu 2     Grundstückskauf und Vermessung                                                10.000,00 €

          Zu 3     Herstellung Gehweg (50.000 €) und Graben (22.000 €)                72.000,00 €

 

Unter der Investitionsnummer I041254104 stehen Haushaltsmittel von 83.000,00 € zur Verfügung. Es müssen überplanmäßig 22.000,00 € (Nr. 1a+2+3) bzw. 88.500,00 € (Nr. 1b+1c+2+3) bereitgestellt werden. Zur Deckung können 22.000,00 € / 60.000,00 € von der Investitionsnummer I041254106 (Neuherstellung Lindenstraße) und 22.500,00 € von der Investitionsnummer I041255503 (Wirtschaftsweg Westerwiesenweg) genommen werden.

 

 

Zu den Anliegerbeiträgen nach der Straßenbaubeitragssatzung ist Folgendes zu bemerken:

 

1a.     In diesem Fall werden allein für die Verbreiterung der Fahrbahn (rd. 1 m) Straßenbaubeiträge erhoben. Die vorgesehene Oberflächenbehandlung mit einer reinen Verschleißschicht stellt eine beitragsfreie Sanierung dar.

 

1b/1c   Die vorgesehene Erneuerung der kompletten Decke sowie die Herstellung der verkehrsberuhigten Maßnahme stellt eine beitragsfähige Maßnahme im Sinne der Straßenbaubeitragssatzung und somit eine Verbesserung der Teileinrichtung Fahrbahn dar (Alternative zu 1a).

 

2./3.   Aufgrund der neuen Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes zum Beitragsrecht wurde die rechtliche Zulässigkeit zur Bildung eines Abschnittes wesentlich eingeschränkt. Im Grundsatz muss die Anlage immer auf gesamter Länge ausgebaut werden. Die vorgesehene Ausbaulänge des Gehweges bis zur Einmündung der Straße "Auf der Schafweide" ist derzeit nicht umlagefähig. Dieser beitragsfähige Aufwand ist bis zum Ausbau auf gesamter Länge vorzuhalten.

 

Der beitragsfähige Aufwand zu den Ziffern 1a, 1b und 1c ist nach den in der Straßenbaubeitragssatzung festgelegten Anteilen für Durchgangsstraßen (öffentliche Einrichtungen, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dienen) wie folgt aufzuteilen:

 

Anlieger                      30 v.H.

Gemeinde                   70 v.H.

 

 

Unter der Investitionsnummer I041254104 stehen Haushaltsmittel von 83

Finanzielle Auswirkungen:

 

Unter der Investitionsnummer I041254104 stehen Haushaltsmittel von 83.000,00 € zur Verfügung. Es müssen überplanmäßig 22.000,00 € / 88.500,00 € bereit gestellt werden. Zur Deckung können 22.000,00€ / 60.000,00 € von der Investitionsnummer I041254106 (Neuherstellung Lindenstraße) und 0,00 € / 28.500,00 € von der Investitionsnummer I041255503 (Wirtschaftsweg Westerwiesenweg) genommen werden.

 

1a.     Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von 880,00 € für die Fahrbahn jährlich vorzusehen.

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 400,00 € einzuplanen.

Für die Unterhaltungsmaßnahme (34.000,00 €) stehen auf dem Budget 5410000 – Unterhaltung von Straßen und Wirtschaftswegen – ausreicht Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

1b.     Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von 3.440,00 € für die Fahrbahn jährlich vorzusehen.

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 300,00 € einzuplanen.

 

1c.     Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von 140,00 € für die Verkehrsinseln jährlich vorzusehen.

 

2.       Für den Grundstückskauf sind 6.000 € und für die Vermessung 4.000 € aufzuwenden.

 

3.       Bei einer Nutzungszeit von 13 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von 3.846,00 € für die Gehwege und für den offenen Graben sind bei einer Nutzungszeit von 27 Jahren 843,00 € vorzusehen.

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 500,00 € einzuplanen.

 

4.       Unter der Investitionsnummer I041254104 stehen Haushaltsmittel von 83.000,00 € zur Verfügung. Es müssen überplanmäßig 22.000,00 € (Nr. 1a+2+3) bzw. 88.500,00 € (Nr. 1b+1c+2+3) bereit gestellt werden. Zur Deckung können 22.000,00 € / 60.000,00 € von der Investitionsnummer I041254106 (Neuherstellung Lindenstraße) und 22.500,00 € von der Investitionsnummer I041255503 (Wirtschaftsweg Westerwiesenweg) genommen werden.

 

3 Lagepläne

Anlage/n:

 

3 Lagepläne

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1DieckhStr (319 KB)      
Anlage 2 2 Anlage1cDieckhStr (53 KB)      
Anlage 3 3 Anlage2DieckhStr (197 KB)      
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