Vorlage - MEI/2012/049-01
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Beschlussvorschlag:
1a. Die Straße „Dieckhorster
Straße“ im Gemeindeteil Meinersen nördlich der B 188 wird auf 340 m Länge
auf 5,50 m verbreitert und mit einer 4 cm Asphaltdeckschicht als
Unterhaltungsmaßnahme überbaut.
Alternativ zu Nr. 1a:
1b. Die Straße „Dieckhorster
Straße“ im Gemeindeteil Meinersen nördlich der B 188 wird auf 340 m Länge
auf 5,50 m verbreitert, die dabei entstehende Fuge wird mit einer 2 m breiten
Armierung abgedeckt. Auf gesamter Länge und Breite wird die vorhandene Fahrbahn
mit einer 4 cm Asphaltbinderschicht und mit einer 4 cm Asphaltdeckschicht
überbaut.
Zusätzlich zu 1b:
1c. Als verkehrsberuhigte Maßnahme werden in
einem 20 m Abschnitt zwei Verkehrsinseln am Fahrbahnrand in einem Abstand von
10 m zwischen dem Übergang zur Gemeindeverbindungsstraße und der Straße
„Auf der Schafweide“ errichtet.
2. Es
werden ca. 300 m² private Grundflächen für einen Bodenrichtwert von 20
€/m² durch die Gemeinde Meinersen erworben.
3. Nördlich der B 188 wird der vorhandene
Graben auf ca.100 m Länge in westliche Richtung verschoben und ein 2,00 m
breiter Gehweg, „Radfahrer erlaubt“, hergestellt. (72.000 €).
4. Es sind überplanmäßig Haushaltsmittel in
Höhe von 22.000,00 € (Variante 1a+2+3) bzw. 88.500,00 € (Nr.
1b+1c+2+3) bereitzustellen.
Sachverhalt:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Diese Vorlage ersetzt die Vorlage Nr.
MEI/2012/049.
Die Haushaltsplanung 2012 sieht den Ausbau
der „Dieckhorster Straße“ (Länge 340 m) im Gemeindeteil Meinersen
nördlich der Bundesstraße 188 bis zum Beginn der Gemeindeverbindungsstraße
Meinersen-Müden/Dieckhorst vor. Des Weiteren sieht die Haushaltsplanung einen
Neubau eines Gehweges (Länge 100 m) nördlich der B 188 bis zur Einmündung
„Auf der Schafweide“ auf der Westseite vor. Für die Herstellung des
Fuß-/Radweges ist es notwendig, den vorhandenen Graben auf noch zu erwerbende
Grundstücksflächen nach Westen zu verschieben (s. Anlage 1).
1a. Analog des Ausbaues der
Gemeindeverbindungsstraße wird die Fahrbahn auf 5,50 m verbreitert und auf
gesamter Breite mit einer 4 cm starken Asphaltdeckschicht überbaut. Hierbei ist
die Verbreiterung auf einer Länge von 240 m eine investive Maßnahme (23.000
€) und damit umlagefähig. Das Aufbringen einer Deckschicht ist eine
Sanierungsmaßnahme und damit eine Unterhaltungsmaßnahme. Die dabei entstehenden
Kosten von ca. 34.000 € werden aus dem Budget Straßenunterhaltung
getragen. In diesem Fall müsste dieses Budget um 34.000 € überplanmäßig
aufgestockt werden.
1b. Der Fahrbahnbereich wird auf 340 m Länge
auf 5,50 m verbreitert, die dabei entstehende Fuge wird mit einer 2 m breiten
Armierung abgedeckt. Auf gesamter Länge und Breite wird die vorhandene Fahrbahn
mit einer 4 cm Asphaltbinderschicht und mit einer 4 cm Asphaltdeckschicht
überbaut. Hierbei handelt es sich um eine investive Maßnahme. Die dabei
entstehenden Kosten von ca. 86.000 € sind umlagefähig.
1c. Um die Geschwindigkeit, der von
Müden-Dieckhorst kommenden Fahrzeuge zu drosseln, wird zwischen dem Übergang
zur Gemeindeverbindungsstraße und der Straße „Auf der Schafweide“
eine verkehrsberuhigte Maßnahme in Form von zwei versetzten 4 m langen
Verkehrsinseln hergestellt. Die Verkehrsinseln werden in einem Abstand von 10 m
angeordnet, so dass immer eine Mindestfahrbreite von 3,50 m gewährleistet ist
(s. Anlage 1 c)
2. Die zunächst geplante Variante, den
vorhandenen Graben zu verrohren, kann jetzt verworfen werden. Am 22.05.2012 hat
ein Ortstermin u. a. mit Herrn Schell von der Unteren Naturschutzbehörde des
Landkreises Gifhorn stattgefunden.
Herr
Schell hat die Gemeinde darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht das im Naturschutzgesetz
verankerte Vermeidungsverbot (§ 15 (1) BNAtSchG) noch nicht umfassend beachtet
worden ist. Es wurde Folgendes vereinbart: Die Gemeinde prüft, ob der Graben
nicht in einem unverrohrten Zustand erhalten bleiben kann. Dazu müsste der
Graben auf die Grundstücke der Anlieger nach Westen verschoben werden und der
Fußweg könnte auf der bestehenden Grabentrasse verlaufen. Falls eine Einigung
mit den Grundeigentümern erzielt werden kann und der Graben in offener Bauweise
erhalten bleibt, ist dem Vermeidungsgebot Rechnung getragen und zusätzliche
Kompensationsmaßnahmen werden nicht erforderlich.
Die folgenden Verhandlungsgespräche mit den Grundeigentümern, C. Ebel Verwaltungs-, Beteiligungs- und
Geschäftsführungsgesellschaft mbH aus Peine (Flurstücke 11/3 und 13/3 = 163m²),
Jörg Schumacher aus Meinersen (Flurstücke 9/2 und 11/2 = 116m²) und der LSW
Netz GmbH Fallerleben (Flurstück 9/1 = 10m²) brachten folgendes Ergebnis. Die 3
Grundeigentümer sind bereit, die genannten Grundstücksanteile an die Gemeinde
Meinersen für einen Bodenrichtwertpreis von 20€/m² zu verkaufen.
Für den Erwerb der Grundstücke werden ca. 6.000 € und für die
amtliche Vermessung ca. 4.000 € benötigt (s. Anlage 2).
3. Von der Einmündung der Privatstraße nördlich
der B 188 bis zur Straße „Auf der Schafweide“ wird der vorhandene
Graben um ca. 3,00 m nach Westen verschoben. Zwischen Fahrbahnrand und Graben
entsteht ein 2,00m breiter Gehweg mit dem Hinweis „Radfahrer
erlaubt“. Der Gehweg wird in Betonrechteckpflaster hergestellt.
4. Die Mittel für die investive Maßnahme, d. h. die Gesamtkosten von 105.000,00 € (Nr. 1a+2+3) bzw. 171.500,00 € (Nr. 1b+1c+2+3) setzen sich aus folgenden Einzelabschnitten zusammen:
Zu 1a Verbreiterung der Fahrbahn 23.000,00 €
Zu 1b...Fahrbahn (57.000) + zusätzlichen Einbau von Armierung
und Binderschicht (29.000) 86.000,00 €
Zu 1c verkehrsberuhigte Maßnahme 3.500,00 €
Zu 2 Grundstückskauf und Vermessung 10.000,00 €
Zu 3 Herstellung Gehweg (50.000 €) und Graben (22.000 €) 72.000,00 €
Unter der Investitionsnummer I041254104 stehen Haushaltsmittel von 83.000,00 € zur Verfügung. Es müssen überplanmäßig 22.000,00 € (Nr. 1a+2+3) bzw. 88.500,00 € (Nr. 1b+1c+2+3) bereitgestellt werden. Zur Deckung können 22.000,00 € / 60.000,00 € von der Investitionsnummer I041254106 (Neuherstellung Lindenstraße) und 22.500,00 € von der Investitionsnummer I041255503 (Wirtschaftsweg Westerwiesenweg) genommen werden.
Zu den Anliegerbeiträgen nach der Straßenbaubeitragssatzung ist
Folgendes zu bemerken:
1a. In diesem Fall werden
allein für die Verbreiterung der Fahrbahn (rd. 1 m) Straßenbaubeiträge erhoben.
Die vorgesehene Oberflächenbehandlung mit einer reinen Verschleißschicht stellt
eine beitragsfreie Sanierung dar.
1b/1c Die vorgesehene Erneuerung
der kompletten Decke sowie die Herstellung der verkehrsberuhigten Maßnahme
stellt eine beitragsfähige Maßnahme im Sinne der Straßenbaubeitragssatzung und
somit eine Verbesserung der Teileinrichtung Fahrbahn dar (Alternative zu 1a).
2./3. Aufgrund der neuen
Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes zum Beitragsrecht wurde die
rechtliche Zulässigkeit zur Bildung eines Abschnittes wesentlich eingeschränkt.
Im Grundsatz muss die Anlage immer auf gesamter Länge ausgebaut werden. Die
vorgesehene Ausbaulänge des Gehweges bis zur Einmündung der Straße "Auf
der Schafweide" ist derzeit nicht umlagefähig. Dieser beitragsfähige
Aufwand ist bis zum Ausbau auf gesamter Länge vorzuhalten.
Der beitragsfähige Aufwand zu den Ziffern
1a, 1b und 1c ist nach den in der Straßenbaubeitragssatzung festgelegten
Anteilen für Durchgangsstraßen (öffentliche Einrichtungen, die überwiegend dem
Durchgangsverkehr dienen) wie folgt aufzuteilen:
Anlieger 30
v.H.
Gemeinde 70
v.H.
Finanzielle Auswirkungen:
Unter der Investitionsnummer I041254104 stehen Haushaltsmittel von 83.000,00 € zur Verfügung. Es müssen überplanmäßig 22.000,00 € / 88.500,00 € bereit gestellt werden. Zur Deckung können 22.000,00€ / 60.000,00 € von der Investitionsnummer I041254106 (Neuherstellung Lindenstraße) und 0,00 € / 28.500,00 € von der Investitionsnummer I041255503 (Wirtschaftsweg Westerwiesenweg) genommen werden.
1a. Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren für
die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im
Ergebnishaushalt in Höhe von 880,00 € für die Fahrbahn jährlich
vorzusehen.
Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 400,00 € einzuplanen.
Für die Unterhaltungsmaßnahme (34.000,00 €) stehen auf dem Budget 5410000 – Unterhaltung von Straßen und Wirtschaftswegen – ausreicht Haushaltsmittel zur Verfügung.
1b. Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren für
die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im
Ergebnishaushalt in Höhe von 3.440,00 € für die Fahrbahn jährlich
vorzusehen.
Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 300,00 € einzuplanen.
1c. Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von 140,00 € für die Verkehrsinseln jährlich vorzusehen.
2. Für den Grundstückskauf sind 6.000 € und für die Vermessung 4.000 € aufzuwenden.
3. Bei einer Nutzungszeit von 13 Jahren für
die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im
Ergebnishaushalt in Höhe von 3.846,00 € für die Gehwege und für den
offenen Graben sind bei einer Nutzungszeit von 27 Jahren 843,00 €
vorzusehen.
Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 500,00 € einzuplanen.
4. Unter der Investitionsnummer I041254104 stehen Haushaltsmittel von 83.000,00 € zur Verfügung. Es müssen überplanmäßig 22.000,00 € (Nr. 1a+2+3) bzw. 88.500,00 € (Nr. 1b+1c+2+3) bereit gestellt werden. Zur Deckung können 22.000,00 € / 60.000,00 € von der Investitionsnummer I041254106 (Neuherstellung Lindenstraße) und 22.500,00 € von der Investitionsnummer I041255503 (Wirtschaftsweg Westerwiesenweg) genommen werden.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage1DieckhStr (319 KB) | ||||
2 | Anlage1cDieckhStr (53 KB) | ||||
3 | Anlage2DieckhStr (197 KB) |