Vorlage - MUE/2012/094
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Beschlussvorschlag:
1. Vorbehaltlich der einvernehmlichen Regelung mit dem Grundstückseigentümer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages wird für den Bereich des Gutes Brenneckenbrück, Gemarkung Ettenbüttel, ein Bebauungsplan aufgestellt.
2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf die in der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellten gemischten Bauflächen.
3. Die nach den Vorgaben des BauGB notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten.
Sachverhalt:
Der Vorlage ist der Antrag des Eigentümers des Gutes Brenneckenbrück beigefügt. Bisher waren die Flächen nicht vom Flächennutzungsplan der Samtgemeinde erfasst, inzwischen sind sie in der 31. Änderung als gemischte Bauflächen ausgewiesen (siehe Plan Gebietsabgrenzung).
Um bestehende Nutzungen abzusichern, die Umnutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Bausubstanz und den Bau von Ferien- bzw. Wohnhäusern zu ermöglichen, ist es notwendig, die planungsrechtlichen Voraussetzungen in Form eines Bebauungsplanes zu schaffen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | AntragEhrhardt (244 KB) | ||||
2 | 31ÄndGebietsabgrenzung (55 KB) |
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