Vorlage - SGM/2012/178  

Betreff: Annahme einer Spende im Sinne des § 111 Absatz 7 NKomVG;
hier: Sachspende einer Glocke aus Bronze für den Friedhof Seershausen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:67-41-26
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
23.10.2012 
6. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Der Annahme einer Sachspende von Familie Christa und Horst Bruns, Seershausen, Okerstraße 16, 38536 Meinersen in Höhe von 2.737,00 € in Form einer Glocke für den Friedhof Seershausen (Waldfriedhof) wird gem. § 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 25 a (1) GemHKVO zugestimmt.

 

 


Sachverhalt:

 

Familie Christa und Horst Bruns möchten der Samtgemeinde Meinersen eine Glocke für den Friedhof Seershausen (Waldfriedhof) spenden.

 

Diese Glocke befindet sich bereits im Besitz der Familie Bruns incl. Gehänge zum Befestigen und soll nach Erstellung eines (in Eigenleistung von Familie Bruns sowie durch Geldspenden/Arbeitseinsätzen weiterer Dritter) geplanten Neubaus eines Glockenturmes auf dem Friedhof Seershausen eingebaut werden – siehe auch Beschlussvorlage SGM/2012/178 -.

 

Der Glockenturm mitsamt der Glocke aus Bronze wird der Samtgemeinde Meinersen nach Fertigstellung unentgeltlich übertragen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entsteht ein Vermögenszugang in Höhe von 2.737,00 €, der über 90 Jahre abzuschreiben ist.

 

Im Ergebnishaushalt ergeben sich in Folge dessen Aufwendungen in Höhe von 30,41 € jährlich. Dem gegenüber stehen Sonderpostenauflösungserträge aus der Spende in gleicher Höhe, sodass im Saldo keine Belastung entsteht.

 

 

 

 

 

 

 

 

Es entsteht ein Vermögenszugang in Höhe von 2.737,00 , welcher über 100 Jahre  abzuschreiben ist.

 


Anlage/n:

 

Keine.

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