Vorlage - MUE/2012/105
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Beschlussvorschlag:
Der Schützenverein Flettmar erhält aufgrund seines Antrages vom 14.09.2012 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 EUR zur Vermeidung eines akuten Liquiditätsengpasses zum Jahresende.
Einer überplanmäßigen Ausgabe wird ebenfalls zugestimmt.
Sachverhalt:
Der Schützenverein Flettmar hat in seinem Antrag dargelegt, durch die laufenden Verpflichtungen zum Jahresende einen Minus-Bestand in der Kasse zu erreichen. Der Verein ist derzeit nicht in der Lage, die gestiegenen Unterhaltungskosten (Strom, Gas) sowie die monatlichen Darlehenstilgungen zu tragen. Die Finanzlage wird dadurch verschärft, dass vom Finanzamt eine Umsatzsteuernachzahlung aus dem Jahre 2008 und 2010 festgesetzt worden ist. Auch für das Jahr 2012 ist eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, auch hier wird es zu einer Steuernachzahlung kommen.
Damit der Schützenverein weiterhin handlungsfähig bleibt, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 EUR einmalig zu gewähren.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
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