Vorlage - MEI/2011/055-02
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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt über die während der öffentlichen Auslegung fristgemäß vorgebrachten Anregungen – wie in der Zusammenstellung dargelegt – soweit nicht zu den einzelnen eingegangenen Stellungnahmen bereits Beschlüsse erforderlich waren und auch gefasst wurden.
b) Zur Deckung des Kompensationsdefizites beteiligt sich die Gemeinde in Form einer einmaligen Ausgleichszahlung, die aus den Grundstücksverkäufen gedeckt wird, in Höhe von ca. 40.000,00 € am Ausgleichsflächenpool des Niedersächsischen Forstamtes Unterlüß. Der notwendige Vertrag ist mit dem Forstamt zu schließen. Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2013 zur Verfügung zu stellen.
c) Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt den Bebauungsplan „Leiferder Weg“ im Gemeindeteil Meinersen gemäß § 58 NKomVG i. V. mit § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung nach Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen nach § 3 (2) BauGB.
d) Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Leiferder Weg“ im Gemeindeteil Meinersen.
Sachverhalt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung hat in der Zeit vom 30.07.2012 bis 31.08.2012 öffentlich ausgelegen. Während der öffentlichen Auslegung wurden von den in der Anlage aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen.
Von privater Seite wurden keine Anregungen vorgebracht.
Nach Prüfung der Stellungnahmen und Anregungen kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
Mit der Schaffung von Bauplätzen hat die Gemeinde für den Eingriff in die Natur und Landschaft einen entsprechenden Ausgleich zu schaffen. Die ermittelte Größenordnung der Ausgleichsmaßnahmen kann nicht allein im Baugebiet gedeckt werden. Hierzu sind externe Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, da die Gemeinde Meinersen nicht über bereitgestellte Flächen (Flächenpool) verfügt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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