Vorlage - MEI/2011/055-02  

Betreff: Bebauungsplan "Leiferder Weg", Gemeindeteil Meinersen

- Tischvorlage im VA -
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:61-26-01/30Bezüglich:
MEI/2011/055
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
17.10.2012 
5. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
BPlanLeiferderWeg  
LeiferderWegPlanzeichenerklärung  
LeiferderWegTextlFestsetzungen  
BegründungLeiferderWeg  
AbwägungLeiferderWegneu  

Beschlussvorschlag:

 

a)              Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt über die während der öffentlichen Auslegung fristgemäß vorgebrachten Anregungen – wie in der Zusammenstellung dargelegt – soweit nicht zu den einzelnen eingegangenen Stellungnahmen bereits Beschlüsse erforderlich waren und auch gefasst wurden.

 

b)              Zur Deckung des Kompensationsdefizites beteiligt sich die Gemeinde in Form einer einmaligen Ausgleichszahlung, die aus den Grundstücksverkäufen gedeckt wird, in Höhe von ca. 40.000,00 € am Ausgleichsflächenpool des Niedersächsischen Forstamtes Unterlüß. Der notwendige Vertrag ist mit dem Forstamt zu schließen. Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2013 zur Verfügung zu stellen.

 

c)              Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt den Bebauungsplan „Leiferder Weg“ im Gemeindeteil Meinersen gemäß § 58 NKomVG i. V. mit § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung nach Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen nach § 3 (2) BauGB.

 

d)              Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Leiferder Weg“ im Gemeindeteil Meinersen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung hat in der Zeit vom 30.07.2012 bis 31.08.2012 öffentlich ausgelegen. Während der öffentlichen Auslegung wurden von den in der Anlage aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen.

 

Von privater Seite wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

Nach Prüfung der Stellungnahmen und Anregungen kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.

 

Mit der Schaffung von Bauplätzen hat die Gemeinde für den Eingriff in die Natur und Landschaft einen entsprechenden Ausgleich zu schaffen. Die ermittelte Größenordnung der Ausgleichsmaßnahmen kann nicht allein im Baugebiet gedeckt werden. Hierzu sind externe Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, da die Gemeinde Meinersen nicht über bereitgestellte Flächen (Flächenpool) verfügt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen sind Auszahlungen im Jahr 2013. Sie werden über 25 Jahre abgeschrieben. Über den Verkauf der Baugrundstücke werden diese Kosten aber wieder erlöst.

 


Anlage/n:

 

Zusammenstellung aus der öffentlichen Auslegung

Bebauungsplan

Planzeichenerklärung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 BPlanLeiferderWeg (120 KB)      
Anlage 3 2 LeiferderWegPlanzeichenerklärung (255 KB)      
Anlage 4 3 LeiferderWegTextlFestsetzungen (620 KB)      
Anlage 5 4 BegründungLeiferderWeg (896 KB)      
Anlage 6 5 AbwägungLeiferderWegneu (170 KB)      
Stammbaum:
MEI/2011/055   Aufnahme von Flächen in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2011/055-01   Bebauungsplan "Leiferder Weg", Gemeindeteil Meinersen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2011/055-02   Bebauungsplan "Leiferder Weg", Gemeindeteil Meinersen - Tischvorlage im VA -   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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