Vorlage - SGM/2010/024  

Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:22 21 02/01
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
09.11.2010 
13.Sitzung des Haushaltsausschusses der Samtgemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
HaushaltSGEntwurf  

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnishaushalt

 

           

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

12.386.300

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

12.386.300

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

0 €

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

 

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

11.867.500

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

11.146.600

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

1.097.700

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

1.097.700

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

0

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

720.900

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

12.965.200

 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

12.965.200

 

 

 

 

 

 

 

b)

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

c)

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2011 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.900.000 Euro festgesetzt.

e

e)

Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 4.218.900 € erhoben. Davon wird gemäß § 13 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl erhoben. Für die andere Hälfte wird folgender Umlagesatz festgesetzt:

 

24,70 v. H. nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage.

 

f)

Zur Finanzierung der Investitionen wird von den Mitgliedsgemeinden ein Kostenbeitrag in Höhe von 604.700 € nach den Berechnungsgrundlagen des NFAG erhoben.

 


Sachverhalt:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Die Verwaltung hat den beigefügten Haushaltsentwurf aufgestellt. Die Veränderungen aus den Fachausschuss-Sitzungen konnten naturgemäß nicht eingearbeitet werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe anliegenden Haushaltsplanentwurf.

 


Anlage/n:

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HaushaltSGEntwurf (2668 KB)      
Stammbaum:
SGM/2010/024   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
SGM/2010/024-02   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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