Vorlage - SGM/2012/190  

Betreff: Erhebung eines Straßenbaubeitrages für die Gemeindeverbindungsstraße "Dieckhorster Straße" in Meinersen/Dieckhorst;
hier: Aufwandsspaltung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 - 22 53 10/10 Schw.
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
23.10.2012 
6. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Abrechnungsgebiet Dieckhorster Straße  

Beschlussvorschlag:

 

Für das Abrechnungsgebiet der Gemeindeverbindungsstraße „Dieckhorster Straße“ in Meinersen / Dieckhorst wird nach § 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Samtgemeinde Meinersen                                        - Straßenbaubeitragssatzung - eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung

 

- Erweiterung / Verbesserung der Fahrbahn -

beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Um eine Refinanzierung des beitragsfähigen Aufwandes für die im Beschlussvorschlag genannte Teileinrichtung zu erreichen, ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Die Samtgemeinde Meinersen erhebt Straßenbaubeiträge für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer Gemeindeverbindungstraßen.

 

Eine Verbesserung der Gesamtanlage „Dieckhorster Straße“ im Rechtssinne liegt schon deshalb vor, weil die vorher 4,50 m bis 4,75 m breite Fahrbahn nunmehr eine Breite von insgesamt 5,50 m aufweist. Der Neuzustand der Fahrbahn beeinflusst ihre Benutzbarkeit positiv. Durch die um rd. 1,00 m breitere Fahrbahn ist ein Begegnungverkehr zwischen größeren Fahrzeugen (z.B. Lastkraftwagen, landwirtschaftlichen Fahrzeugen) leichter zu bewältigen als vorher. Das Aufbringen einer neuen Verschleißschicht – 4 cm – auf die verbleibende alte Fahrbahn stellt eine Sanierung und somit eine nicht beitragsfähige Maßnahme dar, deren Kosten vollständig von der Samtgemeinde Meinersen zu tragen sind.

 

Die Kosten der Baumaßnahme und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes wurden den betroffenen Grundstückseigentümern in der Anliegerversammlung am 26.04.2012 dargelegt.

 

Nach der Straßenbaubeitragssatzung ergibt sich folgendes Verteilungsverhältnis:

 

Samtgemeinde                                           70 v.H.

Anlieger                                                        30 v.H.

 

Das durchgeführte Ausschreibungsverfahren hat eine günstige Preisgestaltung ergeben. Ob diese auch auf das Verteilungsverhältnis zwischen beitragsfähigen und nicht beitragsfähigen Kosten durchschlägt, ergibt sich erst aus der Schlussrechnung, die bisher noch nicht vorliegt. Aus den vorgenannten Gründen wird deshalb bei den finanziellen Auswirkungen unverändert auf das in der Anliegerversammlung vorgestellte Zahlenwerk Bezug genommen.

 

In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist das Abrechnungsgebiet mit den einzubeziehenden Grundstücken dick umrandet dargestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

In Abhängigkeit der noch vorzulegenden Schlussrechnung entstehen nach der durchgeführten Kostenkalkulation zur Anliegerversammlung voraussichtlich Einzahlungen in Höhe von 62.940,00 €.

 

Bei einer Nutzungsdauer der Fahrbahn von 25 Jahren werden die Straßenbaubeiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (2.517,60 €/Jahr).

 


Anlage/n:

 

Lageplan Abrechnungsgebiet

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abrechnungsgebiet Dieckhorster Straße (334 KB)      
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