Vorlage - SGM/2012/191
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Beschlussvorschlag:
a) Die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden – wie in der Anlage dargelegt – beschlossen und nach vorgenommener Abwägung in die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet.
b) Nach vorgenommener Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange beschließt der Rat der Samtgemeinde Meinersen gemäß § 6 BauGB in Verbindung mit §§ 58 und 98 NKomVG in der zurzeit geltenden Fassung die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes.
c) Die Begründung zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung hat in der Zeit vom 30. Juli bis 31. August 2012 öffentlich ausgelegen. Während der öffentlichen Auslegung wurden von den in der Anlage aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Abwägung34ÄndFPlan (147 KB) | ||||
2 | 34ÄndGebietsabgrenzung (635 KB) | ||||
3 | 34ÄndPlandarstellung (778 KB) | ||||
4 | 34ÄndFPlanBegründung (480 KB) |