Vorlage - HIL/2012/080  

Betreff: Neufassung der "Richtlinie über die Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung in der Gemeinde Hillerse"
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
18.12.2012 
9. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Anlagen:
Laufende Geschäfte_Hillerse_Neu  

Beschlussvorschlag:

 

Die anliegende Richtlinie über die Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung in der Gemeinde Hillerse wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 106 NKomVG i.V.m. § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG hat der Gemeindedirektor die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen. Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung zählen solche, die nicht von grundsätzlicher, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung sind, mit einer gewissen Regelmäßigkeit in relativ kurzen Zeitabständen wiederkehren, nach feststehenden Verwaltungsregeln erledigt werden und sachlich und finanziell nicht von erheblicher Bedeutung sind.

 

Die bisherige Richtlinie datiert aus dem Jahr 1996. In 16 Jahren haben sich in der verwaltungsrechtlichen Praxis sowie durch die Neufassung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) notwendige Überarbeitungen und Anpassungen, insbesondere auch in der Höhe der Summen ergeben, so dass die Beschlussfassung einer neuen Richtlinie erforderlich erscheint.

 

Hinweis zur Anlage:               Zu ersetzende Formulierungen der bisherigen Richtlinie sind
gestrichen. Neue Inhalte sind in der Anlage rot gekennzeichnet.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


Anlage/n:

Neufassung der Richtlinie über die Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung in der Gemeinde Hillerse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Laufende Geschäfte_Hillerse_Neu (89 KB)      
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