Vorlage - HIL/2012/088  

Betreff: Ausweisung eines Kompensationsflächenpools der Samtgemeinde Meinersen und deren Mitgliedsgemeinden
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-21-10
Beratungsfolge:
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
04.03.2013 
10. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Anlagen:
AnschreibenNLGuVertrag  
SatzungVerlVerändsperreRolfsbüttelerFeldHillerse  
ÜbersichtsplanVerändsperre  

Beschlussvorschlag:

 

1.              Für den Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplanes Rolfsbütteler Feldwird die Entwicklung eines Kompensationsflächenpools beschlossen.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden Leiferde, Meinersen und Müden (Aller) entsprechende Verhandlungen zu führen mit dem Ziel, einen gemeinsamen Flächenpool zu entwickeln.

 

3.              Die Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre um ein Jahr (§ 14 i. V. mit § 17 Absatz 1 BauGB) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Rolfsbütteler Feldwird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Auf die Beschlussvorlagen Nr. HIL/2010/014 und 2010/014-01 wird verwiesen.

 

Ursprünglich wurde mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Rolfsbütteler Feldangedacht, einzig für die Gemeinde Hillerse einen Kompensationsflächenpool zu entwickeln. Mit Blick in die Zukunft und aufgrund der Tatsache, dass aktuell weder die Samtgemeinde noch eine der Mitgliedsgemeinden Kompensationsflächen vorhalten, bestünde die Chance, einen gemeinsamen Kompensationsflächenpool für alle fünf kommunalen Partner zu entwickeln. Aktuell werden anhand von Durchführungsverträgen in den Gemeinden Leiferde und Meinersen für die Baulandausweisung entsprechende Ausgleichszahlungen an das Niedersächsische Forstamt Unterlüß geleistet.

 

Damit zukünftig dieser Ausgleich in der Samtgemeinde verbleibt, ist die Entwicklung eines gemeinsamen Flächenpools sehr empfehlenswert, zumal die Fläche in Okernähe, angrenzend an das Naturschutzgebiet Okeraue bei Didderseoptimal gelegen ist und die Ausgleichsmaßnahmen das Natur- und Landschaftsbild positiv und nachhaltig verändern werden.

 

Mit dem Grundstückseigentümer, der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG), fanden zu diesem Thema bereits erste Gespräche statt. Die als Anlage beigefügten Informationen zeigen Möglichkeiten der Umsetzung des Flächenpools auf. Vertiefende Abstimmungsgespräche sollten dazu unter Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde demnächst geführt werden. In diesem Zusammenhang wird es notwendig, die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Rolfsbütteler Feldzu verlängern.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen zurnächst nicht.

 

 


Anlage/n:

Schreiben NLG

Vertragsentwurf

Satzung Veränderungssperre

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AnschreibenNLGuVertrag (313 KB)      
Anlage 2 2 SatzungVerlVerändsperreRolfsbüttelerFeldHillerse (58 KB)      
Anlage 3 3 ÜbersichtsplanVerändsperre (134 KB)      
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