Vorlage - HIL/2012/088
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Beschlussvorschlag:
1. Für den Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplanes „Rolfsbütteler Feld“ wird die Entwicklung eines Kompensationsflächenpools beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden Leiferde, Meinersen und Müden (Aller) entsprechende Verhandlungen zu führen mit dem Ziel, einen gemeinsamen Flächenpool zu entwickeln.
3. Die Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre um ein Jahr (§ 14 i. V. mit § 17 Absatz 1 BauGB) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rolfsbütteler Feld“ wird beschlossen.
Sachverhalt:
Auf die Beschlussvorlagen Nr. HIL/2010/014 und 2010/014-01 wird verwiesen.
Ursprünglich wurde mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Rolfsbütteler Feld“ angedacht, einzig für die Gemeinde Hillerse einen Kompensationsflächenpool zu entwickeln. Mit Blick in die Zukunft und aufgrund der Tatsache, dass aktuell weder die Samtgemeinde noch eine der Mitgliedsgemeinden Kompensationsflächen vorhalten, bestünde die Chance, einen gemeinsamen Kompensationsflächenpool für alle fünf kommunalen Partner zu entwickeln. Aktuell werden anhand von Durchführungsverträgen in den Gemeinden Leiferde und Meinersen für die Baulandausweisung entsprechende Ausgleichszahlungen an das Niedersächsische Forstamt Unterlüß geleistet.
Damit zukünftig dieser Ausgleich in der Samtgemeinde verbleibt, ist die Entwicklung eines gemeinsamen Flächenpools sehr empfehlenswert, zumal die Fläche in Okernähe, angrenzend an das Naturschutzgebiet „Okeraue bei Didderse“ optimal gelegen ist und die Ausgleichsmaßnahmen das Natur- und Landschaftsbild positiv und nachhaltig verändern werden.
Mit dem Grundstückseigentümer, der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG), fanden zu diesem Thema bereits erste Gespräche statt. Die als Anlage beigefügten Informationen zeigen Möglichkeiten der Umsetzung des Flächenpools auf. Vertiefende Abstimmungsgespräche sollten dazu unter Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde demnächst geführt werden. In diesem Zusammenhang wird es notwendig, die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rolfsbütteler Feld“ zu verlängern.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | AnschreibenNLGuVertrag (313 KB) | ||||
2 | SatzungVerlVerändsperreRolfsbüttelerFeldHillerse (58 KB) | ||||
3 | ÜbersichtsplanVerändsperre (134 KB) |