Vorlage - MUE/2013/124
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) am 24.01.2012 ist die Entscheidung über ein Mehrjahresprogramm zum Ausbau von Wirtschaftswegen, so auch des Wirtschaftsweges „Kläranlage Nienhof“, getroffen worden (Beschlussvorlage Nr. MUE/2011/061).
Da der Zuwendungsgeber zunächst keine Förderung in Aussicht gestellt hatte, wurden im letzten Jahr die Schadstellen des Wirtschaftsweges lediglich mit Schotter verfüllt.
Überraschend erhielt die Gemeinde Müden (Aller) im November letzten Jahres die Mitteilung, dass für den Ausbau des Wirtschaftsweges nunmehr doch eine Zuwendung in 2013 gewährt werden kann. Gemäß vorliegendem Zuwendungsbescheid hat die Gemeinde Müden (Aller) die Möglichkeit, diesen Weg bis spätestens Oktober 2013 auszubauen.
Kurzdarstellung der geplanten Maßnahme:
Die vorhandene asphaltierte Fahrbahn ist aufzunehmen und zu entsorgen. Anschließend erfolgt der Erdaushub zur Einbringung einer tragfähigen Unterlage, bestehend aus einer ca. 20 cm starken Schottertragschicht. Die Fahrbahndecke wird in Asphaltbauweise in ursprünglicher/unveränderter Breite von ca. 3,20 m hergestellt. Die Bankette werden entsprechend des sich neu ergebenen Höhenniveaus der Fahrbahn beidseitig mit Schotter aufgefüllt und verdichtet.
Im Zuge der Baumaßnahme ist der bauliche Zustand des Hamco-Wellstahldurchlasses im Bereich des „Nienhofer Staugrabens“ zu prüfen und bei Erfordernis durch einen Stahlbetonrohrdurchlass zu ersetzen.
Für die Gemeinde Müden (Aller) ergibt sich eine Nettobelastung in Höhe von 23.250,00 € (Baukosten 85.000,00 € abzüglich Fördermittel = 34.750,00 € und Anliegerbeiträge = 27.000,00 €)
Straßenbaubeitragsrecht:
Bei dem Wirtschaftsweg handelt es sich im beitragsrechtlichen Sinne um eine Gemeindestraße im Sinne des § 47 Nr. 3 Nds. Straßengesetz. Nach Abzug der Fördermittel wird der verbleibende Aufwand wie folgt aufgeteilt:
Gemeinde = 25 v.H.
Anlieger = 75 v.H.
In dem künftigen Abrechnungsgebiet liegen gebietsfremde Grundstücke (Gemarkung Langlingen), die zwar mit aufzunehmen sind, aber rechtlich nicht mit Beiträgen belastet werden dürfen. Insofern ergeben sich Straßenbaubeiträge in Höhe von vorläufig 27.000,00 €.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen nach Kostenschätzung in Höhe von insgesamt 85.000,00 €, welche im Finanzhaushalt unter dem Kostenträger 5550000 im Haushaltsjahr 2013 veranschlagt worden sind.
Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 3.400,00 € (85.000,00 € / 25 Jahre) darzustellen.
Außerdem sind im Ergebnishaushalt die Einnahmen aus Anliegerbeiträgen in Höhe von 27.000,00 € (überschlägige Vorermittlung) sowie EU-Fördermittel in Höhe von 34.750,00 € als Ertrag (Auflösung eines Sonderpostens) von jährlich 2.470,00 € (27.000,00 € + 34.750,00 €/25 Jahre) als Ertrag einzuplanen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | KläranlageNienhofÜbersichtsplan (331 KB) |