Vorlage - MEI/2013/096-01  

Betreff: Bebauungsplan "Leiferder Weg", 1. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss
- Tischvorlage -
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-26-01/30
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
19.02.2013 
8. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Leiferder Weg 1ÄndGebietsabgrenzung  

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der §§ 1 (3) und  2 (1) BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Leiferder Weg, 1. Änderung, zugleich Sondergebiet Einzelhandel, 1. Änderung, beschlossen.

 

Der Plan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden.

 

Gemäß § 13 (3) Nr. 1 BauGB wird beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 4 (1) und § 3 (1) BauGB abzusehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch einzuleiten.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit den Verkaufsverhandlungen zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes im Baugebiet Leiferder Wegist es notwendig, den Bebauungsplan Leiferder Wegzu ändern, um somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

In der letzten Sitzung des Rates am 20.12.2012 wurde der Bebauungsplan Leiferder Wegals Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Gifhorn wird dieser voraussichtlich zum 28.02.2013 Rechtskraft erlangen. Die als allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Fläche dient vorwiegend dem Wohnen.

 

Sofern die Ansiedlung eines Drogeriemarktes angestrebt und umgesetzt werden soll, ist es erforderlich, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern und die in der Anlage dargestellten Flurstücke zukünftig als Mischgebietsflächen auszuweisen.

 

In Hinblick auf die Erschließung wird es zudem erforderlich, einen Zu- bzw. Abfahrtsbereich aus westlicher Richtung vom Aldi-Markt mit herzustellen. Dies erfordert das Überfahren einer im Bebauungsplan Sondergebiet Einzelhandelausgewiesenen Ruderalfläche. Somit wird zusätzlich die Änderung des vorgenannten Bebauungsplans mit einer 10 m breiten Durchfahrt erforderlich.

 

Darüber hinaus ist angedacht, für den gesamten nordöstlichen Block des Baugebietes eine zweigeschossige Bauweise zuzulassen.

    

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Anlage zu entnehmen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Durchführung des Verfahrens entstehen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 9.500,00 . Entsprechende Haushaltsmittel stehen unter dem Kostenträger 5110000 zur Verfügung.

 


Anlage/n:

Gebietsabgrenzungsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Leiferder Weg 1ÄndGebietsabgrenzung (307 KB)      
Nach oben springen