Vorlage - LEI/2012/072-01
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Beschlussvorschlag:
1. Entsprechend den Planungen des Ing.-Büros SHP-Ingenieure ist die Ausführungsvariante 3 - Herstellung eines Minikreisverkehrsplatzes - baulich umzusetzen (Grundsatzbeschluss).
2. Der gesamte Kreuzungsbereich (große Lösung) ist nur unter der Voraussetzung grundhaft neu auszubauen, wenn das Land Niedersachsen die sich ergebenen Mehrkosten übernimmt. Anderenfalls erfolgt nur die Umsetzung der „kleinen Lösung“.
Sachverhalt:
Das Planungsbüro SHP-Ingenieure hat nach Maßgabe des Ratsbeschlusses vom 12.06.2012 Planungsideen einer möglichen baulichen Umgestaltung des Kreuzungspunktes L 320/L283 in Leiferde entwickelt und wird diese in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vorstellen.
Die Planungen wurden bereits in einem vorab geführten Gespräch mit dem Verkehrsamt Gifhorn und der Polizei abgestimmt und es wurde Einvernehmen erzielt, dass die Variante 3 - Herstellung eines Minikreisverkehrsplatzes - zu favorisieren ist.
Der Minikreisverkehrsplatz bietet neben der zu erwartenden hohen Verkehrsqualität Vorteile in Bezug auf die Verkehrssicherheit. Durch das Befahren der Kreisfahrbahn muss die Fahrgeschwindigkeit aller Verkehrsteilnehmer deutlich verringert werden.
Des Weiteren hat ein Kreisverkehr deutlich weniger Konfliktpunkte, an denen sich die Wege verschiedener Verkehrsteilnehmer überschneiden, als eine Kreuzung. Zudem verbessert ein Kreisverkehr die Orientierung ortsfremder Personen und markiert einen erlebbaren
Ortskern.
Nach der abschließenden Ratsentscheidung sind „Verhandlungen“ mit der Straßenbauverwaltung Wolfenbüttel bezüglich der Umsetzbarkeit des Projektes zu führen.
Die Baumaßnahme ist zeitnah umzusetzen und nach Möglichkeit noch vor Ende 2014 abzuschließen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
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1 | Knotenpunktvarianten1-3 (835 KB) |
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