Vorlage - HIL/2013/093  

Betreff: Erste Eröffnungsbilanz Hillerse
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 25 02/02
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
04.03.2013 
10. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
geprüfte Bilanz_Hillerse  
Prüfbericht RPA_Hillerse  
korrigierte Bilanz_Hillerse  

Beschlussvorschlag:

 

Die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Hillerse nebst ihrer Anhänge und Anlagen

in der vorgelegten Form wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Hillerse hat zum 01.01.2010 ihr Rechnungswesen von der Kameralistik umgestellt auf die „doppelte Buchführung in Konten“ (Doppik). Somit greifen nunmehr die Bestimmungen der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung, der GemHKVO.

Nach Art. 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung

gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften ist für das Haushaltsjahr, für das die Haushaltswirtschaft einer kommunalen Körperschaft erstmals nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt wird, vom Hauptorgan der Körperschaft eine Eröffnungsbilanz (erste Eröffnungsbilanz) zu beschließen.

 

Für die Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz waren umfangreiche Vorarbeiten notwendig.

Als besonders langwierig und zeitaufwändig hat sich die Erfassung und spätere Bewertung

des Vermögens dargestellt, da eine Vermögensübersicht nicht vorhanden war.

Von verschiedenen Bewertungsvereinfachungen wurde Gebrauch gemacht.

Näheres hierzu kann dem Anhang zur Eröffnungsbilanz zum 1.Januar 2010 entnommen werden, ebenso den dazugehörigen Anlagen (Anlagenübersicht, Forderungsübersicht, Schuldenübersicht).

 

Nach mehrmaligen Rücksprachen mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde die endgültige Eröffnungsbilanz der Gemeinde Hillerse im Zeitraum vom 27.06.2011 bis zum 20.08.2012 (mit Unterbrechungen) durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüft. Es ergab sich lediglich eine Anmerkung zum Infrastrukturvermögen. Hier wurde die Kreisstraße K46 (Dalldorfer Straße) vollständig bilanziert. Dies wurde korrigiert, nun ist nur noch der Rad- und Gehweg in der Bilanz enthalten.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Dieser Beschluss führt zu keinen Belastungen in den künftigen Haushaltsjahren.

 


Anlage/n:

 

- geprüfte Bilanz der Gemeinde Hillerse

- Prüfbericht des RPA

- korrigierte Bilanz

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 geprüfte Bilanz_Hillerse (492 KB)      
Anlage 2 2 Prüfbericht RPA_Hillerse (5394 KB)      
Anlage 3 3 korrigierte Bilanz_Hillerse (869 KB)      
Nach oben springen