Tagesordnung - 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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N 1 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 2 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 3 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 4 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 5 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 5.1 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 5.2 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 6 | (nichtöffentlich) | ||||||
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der 17. Sitzung vom 27.11.2014 | 04MEI/2014/017 | |||||
Ö 5 | Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses | ||||||
Ö 6 | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 -Tischvorlage- | MEI/2014/238-03 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 6.145.500 € 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 6.132.900 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 € 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.814.700 € 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.494.200 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 441.700 € 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.626.600 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 989.900 € 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 196.700 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 7.246.300 € - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 7.317.500 €
b) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 989.900 € festgesetzt.
c) Der Gesamtbetrag der Verpflichungsermächtigungen wird auf 521.000 € festgesetzt..
d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.
e) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 420 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H
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Ö 7 | Haushaltssicherungskonzept 2015 | MEI/2014/239 | |||||
Ö 8 | Ehrungen | ||||||
Ö 9 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 9.1 | Radweg "Gifhorner Straße" | ||||||
Ö 9.2 | Beleuchtung Künstlerhaus Meinersen | ||||||
Ö 9.3 | Fahrradweg zum Gajenberg | ||||||
Ö 9.4 | Radweg "Dieckhorster Straße" | ||||||
Ö 9.5 | Bahnhof Meinersen | ||||||
Ö 9.6 | Radweg "Am Sportplatz" | ||||||
Ö 9.7 | Dank und Weihnachtsgrüße | ||||||
Ö 10 | Schließung der Sitzung | ||||||