Tagesordnung - 11. Sitzung des Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Meinersen  

Bezeichnung: 11. Sitzung des Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Meinersen
Gremium: Feuerschutzausschuss der Samtgemeinde Meinersen
Datum: Di, 09.08.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Böckelse
Ort: Feuerwehrhaus Böckelse, Wiedenroder Straße 10, 38536 Meinersen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der 10. Sitzung vom 02.06.2016  
01FSA/2016/019  
Ö 4     Bericht des Samtgemeindebrandmeisters      
Ö 5     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 6     Ergänzung des Brandschutzbedarfsplanes der Samtgemeinde Meinersen  
SGM/2013/229-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Brandschutzbedarfsplan wird um folgende Anlage ergänzt:

 

Funkausstattung

 

a)Funkgeräte
MRTs*:1 Gerät pro Fahrzeug
HRTs*:2 Geräte pro MTF (Mannschaftstransportfahrzeug)
3 Geräte je Löschfahrzeug mit Truppbesatzung
6 Geräte je Löschfahrzeug mit Staffelbesatzung
6 Geräte je Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung

 

(*MRT – Fahrzeugfunkgerät; HRT – Handfunkgerät)

 

b)Funkmeldeempfänger
Die Ortswehren erhalten je nach Anzahl der in ihrem
Standort vorhandenen Fahrzeuge

bei insgesamt weniger als 20 Sitzplätzen15 Geräte
bei insgesamt 20 und mehr Sitzplätzen35 Geräte

 

Die Verteilung der Geräte auf die Mannschaft obliegt der jeweiligen Wehrführung.

 

Ausstattung ELW (Einsatzleitwagen)

 

MRTs3 Geräte, davon 2 für TMO (über Funknetz; vergleibar Handynetz)

und 1 für DMO Betrieb (ohne Funknetz; Einsatzstellenfunk) über

Major (Tischkonsole)

HRTs4 Geräte, davon 1 für Empfang Statusmeldungen und 1 mit Repeaterfunktion

 

Weitere Vorgaben:

-Funktionsträger der Samtgemeindewehr können eigene Funkmeldeempfänger erhalten, diese werden nicht auf das Kontingent der Wehr angerechnet. Über die Vergabe entscheidet die Wehrleitung.

 

-Wehren, die mit einem ex-geschützen Gaswarngerät ausgestattet sind, werden zusätzlich mit 2 ex-geschützten HRTs ausgestattet.

 

-Sonderfahrzeuge der Samtgemeinde erhalten eine individuelle Ausstattung nach Bedarf.

 

Die für die Erreichung des notwendigen Mindeststandards erforderlichen Haushaltsmittel werden für den Haushalt 2017 beantragt.

Atemschutzausstattung

 

a)Atemschutzgeräte
4 Geräte Überdruck je Löschfahrzeug mit Staffel-/Gruppenstärke
2 Geräte Überdruck je Löschfahrzeug mit Truppstärke

 

b)Zubehör
Die Ortswehren erhalten je nach Anzahl der in ihrem Standort vorhandenen Fahrzeuge

bei insgesamt weniger als 20 Sitzplätze:
Lungenautomatentspricht Anzahl Atemschutzgeräte + 100% Reserve
Atemluftflaschenentspricht Anzahl Atemschutzgeräte + 100% Reserve
Bodyguardsentspricht Anzahl Atemschutzgeräte
Maskenentspricht Anzahl Atemschutzgeräte + 100% Reserve

bei insgesamt 20 oder mehr Sitzplätzen:
Lungenautomatentspricht Anzahl Atemschutzgeräte + 200% Reserve
Atemluftflaschenentspricht Anzahl Atemschutzgeräte + 200% Reserve
Bodyguardsentspricht Anzahl Atemschutzgeräte
Maskenentspricht Anzahl Atemschutzgeräte + 150% Reserve

 

Weitere Vorgaben:

-Masken, die aufgrund einer Maskenbrille einzelnen Atemschutzträgern persönlich zugeordnet wurden, finden keine Anrechnung auf das Maskenkontingent.
 

-Es ist eine einheitliche Atemschutztechnik für alle Wehren zu beschaffen.
 

-Sonderfahrzeuge der Samtgemeinde erhalten eine individuelle Ausstattung nach Bedarf.

 

Ö 7     Neubau einer Fahrzeughalle für die Freiwillige Feuerwehr Dalldorf; hier: Objektbeschluss  
Enthält Anlagen
SGM/2016/564  
Ö 8     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 8.1     Nächste Feuerschutzausschusssitzung      
Ö 9     Schließung der Sitzung      
               

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