Tagesordnung - 2. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Müden (Aller)  

Bezeichnung: 2. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Müden (Aller)
Gremium: Haushaltsausschuss der Gemeinde Müden (Aller)
Datum: Do, 26.01.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:58 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Müden (Aller)
Ort: Bürgerhaus Müden (Aller), Hauptstraße 12, 38539 Müden (Aller)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der 1. Sitzung vom 21.11.2016  
05HhA/2016/018  
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 -Tischvorlage-  
Enthält Anlagen
MUE/2016/013-03  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnishaushalt

 

           

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

4.798.200 €

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

5.487.600 €

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

0 €

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

 

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

4.563.500

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

4.997.600

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

880.400

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

1.312.200

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

431.800

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

22.600

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

5.875.700

 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

6.332.400

 

 

 

b)

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 431.800 € festgesetzt.

 

 

 

c)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.834.000 € festgesetzt.

 

 

 

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 748.000 € festgesetzt.

e)

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

 

 

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

440 v. H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

440 v. H.

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

390 v. H.

f)

Es werden im Ergebnis- und Finanzhaushalt Budgets laut vorgelegter Budgetübersicht gebildet.

 

 

Ö 6     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 7     Schließung der Sitzung      
               

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