Tagesordnung - 10. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Leiferde  

Bezeichnung: 10. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Leiferde
Gremium: Haushaltsausschuss der Gemeinde Leiferde
Datum: Di, 26.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: DGH Leiferde, Sitzungszimmer
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Leiferde, Sitzungszimmer, Gilder Weg 66
Anlagen:
Antrag Aller Ohre Verband eingegangen am 15.11.2019  
Antrag SPD Fraktion_Buendnis 90_Die Gruenen vom 12.11.2019  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der 9. Sitzung vom 28.10.2019  
03HhA/2019/025  
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Anträge der SPD/Bündnis 90/Die Grünen im Gemeinderat Leiferde      
Ö 6     Anträge der CDU Fraktion im Gemeinderat Leiferde      
Ö 7     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2020  
Enthält Anlagen
LEI/2019/175-03  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

 

a)

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

4.876.200 €

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

5.096.800 €

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

3.500 €

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 €

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

4.624.300

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

4.723.000

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

981.300

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.512.300 €

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.531.000

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

0

 

 

 

 

festgesetzt 

 

 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

7.136.600

 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

7.235.300

 

 

 

 

b)

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf  1.531.000 € festgesetzt.

 

 

 

c)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf

3.578.200 €

 

festgesetzt.

 

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600.000 € festgesetzt.

 

e)

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

 

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

490 v. H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

490 v. H.

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

380 v. H.

 

 

 

 

f)

Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 75.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.

 

 

 

 

 

1.

Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 250.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/- auszahlungen gegeben ist.

 

 

 

 

 

2.

Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 800.000 € übersteigt.

 

 

 

Ö 8     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 9     Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Antrag Aller Ohre Verband eingegangen am 15.11.2019 (508 KB)      
Anlage 3 3 Antrag SPD Fraktion_Buendnis 90_Die Gruenen vom 12.11.2019 (634 KB)      
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