Tagesordnung - 12. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse  

Bezeichnung: 12. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse
Gremium: Haushaltsausschuss der Gemeinde Hillerse
Datum: Mi, 04.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:34 - 18:56 Anlass: Sitzung
Raum: Haus der Vereine Hillerse
Ort: Haus der Vereine, Rolfsbütteler Straße 2, 38543 Hillerse
Anlagen:
Protokoll_11_HHA-HIL_2019-10-29  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der 11. Sitzung vom 29.10.2019  
02HhA/2019/028  
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020  
Enthält Anlagen
HIL/2019/125-03  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf        2.414.600 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf       2.929.300 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf         0 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf         0 €

 

2.  im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit   2.312.800 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit   2.634.100 €

 

2.3  der Einzahlungen für Investitionstätigkeit         518.700 €

2.4  der Auszahlungen für Investitionstätigkeit      1.288.700 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit        770.000 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit               79.600 €

 

festgesetzt 

 

 Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes        3.601.500 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes      4.002.400 €

 

b) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

(Kreditermächtigung) werden auf 770.000 € festgesetzt.

 

c) Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 750.000 € festgesetzt.

 

e) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)   490 v.H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)      490 v.H.

 

2. Gewerbesteuer          380 v.H.

 

f)

1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 50.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.

 

2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 125.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.

 

3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den

 Betrag von 400.000 € übersteigt.

 

Ö 6     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 7     Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokoll_11_HHA-HIL_2019-10-29 (58 KB)      
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