Tagesordnung - 9. Sitzung des Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Meinersen  

Bezeichnung: 9. Sitzung des Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Meinersen
Gremium: Feuerschutzausschuss der Samtgemeinde Meinersen
Datum: Di, 21.01.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:02 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Ohof
Ort: Feuerwehrhaus Ohof, Zur alten Schule 7, 38536 Meinersen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der 8. Sitzung vom 26.11.2019  
01FSA/2019/031  
Ö 4     Bericht des Samtgemeindebrandmeisters      
Ö 5     Bericht der Verwaltung      
Ö 6     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 7     Einstellung eines hauptamtlichen Schirrmeisters für die Feuerwehren in der Samtgemeinde Meinersen; hier: Antrag der SPD/Linke vom 28.10.2019  
SGM/2019/304-01  
Ö 8     Digitalisierung der Feuerwehren vorantreiben, mobile Endgeräte für den Einsatz bereitstellen; hier: Antrag der SPD/Linke vom 28.10.2019  
SGM/2019/305-01  
Ö 9     Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Meinersen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben  
Enthält Anlagen
SGM/2020/318  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und

    Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Meinersen außerhalb der

    unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben wird in der vorliegenden Fassung

    beschlossen.

 

2. Der Gebührentarif in der Anlage zu § 4 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für

    Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Meinersen

    außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben wird

 

a) mit 100 % der kalkulierten Gebührensätze beschlossen, der Gebührensatz für das

    Feuerwehrrettungsboot (RTB) inkl. Bootstrailer werden auf 50 % der kalkulierten

    Gebühren festgesetzt,

 

oder

 

b) mit 75 % der kalkulierten Gebührensätze beschlossen, der Gebührensatz für das

    Feuerwehrrettungsboot (RTB) inkl. Bootstrailer werden auf 50 % der kalkulierten

    Gebühren festgesetzt.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Veröffentlichungsverfahrens notwendig

    werdende redaktionelle Änderungen eigenständig vorzunehmen.

 

 

Ö 10     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 10.1     Feuerwerke im Sommer      
Ö 11     Schließung der Sitzung      
               

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