Tagesordnung - Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Müden (Aller)
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 24.11.2021 | 05HhA/2021/001 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 5 | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 | MUE/2021/014-03 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 5.547.400 € 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 5.995.900 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 57.000 € 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 00 €
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.232.600 € 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.476.000 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 623.600 € 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.424.300 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 800.700 € 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 48.600 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 6.656.900 € - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 6.949.100 €
b) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 800.700 € festgesetzt.
c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 910.000 € festgesetzt. d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 870.000 € festgesetzt.
e) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 490 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 490 v. H.
2. Gewerbesteuer 390 v. H.
f) Das Investitionsprogramm wird wie in der Anlage (Finanzhaushalt 2022) beschlossen.
g) Es werden im Ergebnis- und Finanzhaushalt Budgets laut vorgelegter Budgetübersicht gebildet.
h)
1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 75.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.
2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 275.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.
3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 200.000 € übersteigt.
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Ö 6 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 7 | Schließung der Sitzung | ||||||