Tagesordnung - Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 29.11.2021 | 04HhA/2021/001 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 5 | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 | MEI/2021/016-04 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der ordentlichen Erträge auf 8.072.300 Euro der ordentlichen Aufwendungen auf 8.499.700 Euro
der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro der außerordentlichen Aufwendungen auf 17.200 Euro
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.532.600 Euro der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.662.000 Euro
der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 367.500 Euro der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 956.000 Euro
der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 588.500 Euro der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 235.200 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 8.488.600 Euro - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 8.853.200 Euro b) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) werden auf 588.500 € festgesetzt.
c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
e) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 450 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450 v.H.
f)
g) Das Investitionsprogramm wird wie im Haushaltsplan dargestellt beschlossen.
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Ö 6 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 7 | Schließung der Sitzung | ||||||