Tagesordnung - Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen  

Bezeichnung: Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen
Gremium: Haushaltsausschuss der Gemeinde Meinersen
Datum: Mo, 07.02.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:34 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturzentrum - Versammlungsraum
Ort: Kulturzentrum Meinersen, Am Eichenkamp 1, 38536 Meinersen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 29.11.2021  
04HhA/2021/001  
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022  
Enthält Anlagen
MEI/2021/016-04  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der ordentlichen Erträge auf 8.072.300 Euro

der ordentlichen Aufwendungen auf 8.499.700 Euro

 

der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro

der außerordentlichen Aufwendungen auf 17.200 Euro

 

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.532.600 Euro

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.662.000 Euro

 

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 367.500 Euro

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 956.000 Euro

 

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 588.500 Euro

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 235.200 Euro

                          

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 8.488.600 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 8.853.200 Euro

b)      Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) werden auf 588.500 € festgesetzt.

 

c)      Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.

 

d)      Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

 

e)      Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

 

  1.    Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 450 v.H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)  450 v.H.

 

  1. Gewerbesteuer  380 v.H.

 

f)         

  1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 80.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.
  2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 125.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.
  3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 400.000 € übersteigt.

 

g)      Das Investitionsprogramm wird wie im Haushaltsplan dargestellt beschlossen.

 

 

 

Ö 6     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 7     Schließung der Sitzung      
               

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