Tagesordnung - Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12.05.2022 | 04MEI/2022/004 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 5 | Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses | ||||||
Ö 6 | Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Windpark-Seershausen" im Gemeindeteil Seershausen | MEI/2020/289-01 | |||||
Ö 7 | Teilausbau der Straße "Schwarzer Weg" im Gemeindeteil Ohof; hier: Auftragsvergabe | MEI/2021/371-04 | |||||
Ö 8 | Abrechnung der "Dieckhorster Straße" im Gewerbegebiet Meinersen hier: - Kostenspaltung im Erschließungsbeitragsrecht - Aufwandsspaltung im Straßenbaubeitragsrecht | MEI/2022/067 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Für die im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Dieckhorster Straße – Neufassung“ einschließlich 1. Änderung gelegene öffentliche Einrichtung „Dieckhorster Straße“ wird nach § 10 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Meinersen vom 28.09.2010 eine Kostenspaltung für die Teileinrichtungen
beschlossen.
2. Für die öffentliche Einrichtung „Dieckhorster Straße“ – gelegen im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Dieckhorster Straße – Neufassung“ einschließlich 1. Änderung wird nach § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Meinersen vom 10.12.2020 eine Aufwandsspaltung gefasst und somit ein Straßenbaubeitrag selbständig erhoben für
3. Der gemeinsame Rad- und Gehweg verläuft auf der Westseite der Anlage von der Ampelanlage bis zur Straßeneinmündung „Auf der Schafweide“. Die einseitige Gehweganlage auf der Ostseite beginnt an der Straßeneinmündung „Auf der Schafweide“ und endet in nördlicher Richtung am Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Da diese beiden Teileinrichtungen nicht in gesamter Länge der öffentlichen Einrichtung ausgebaut sind, wird einer beitragsfähigen Abrechnung im Teilstreckenausbau zugestimmt. Beginn und Ende der beiden Teilstrecken sind in dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan gekennzeichnet.
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Ö 9 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 9.1 | Vandalismus am Wasserspielplatz am Eichenkamp | ||||||
Ö 9.2 | Jubiläumsfest mit der Patenkompanie der Bundeswehr | ||||||
Ö 10 | Schließung der Sitzung | ||||||
N 11 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 12 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 13 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 14 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 15 | (nichtöffentlich) | ||||||