Tagesordnung - Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 21.11.2023 | 04HhA/2023/006 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 5 | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025 | MEI/2023/135-05 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2024/2025 wird
2024 2025
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der ordentlichen Erträge auf 8.539.900 Euro 8.950.100 Euro der ordentlichen Aufwendungen auf 10.186.300 Euro 10.528.400 Euro
der außerordentlichen Erträge auf 349.400 Euro 349.400 Euro der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro 0 Euro
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 8.045.100 Euro 8.413.200 Euro 2.2 der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 9.390.300 Euro 9.666.300 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.096.900 Euro 3.036.000 Euro 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 3.358.800 Euro 4.280.000 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.261.900 Euro 1.244.000 Euro 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 229.200 Euro 263.100 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 11.403.900 Euro 12.693.200 Euro - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 12.978.300 Euro 14.209.400 Euro
b) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 1.261.900 € und für das Haushaltsjahr 2025 auf 1.244.000 € festgesetzt.
c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
d) Der Höchstbetrag, bis zu dem in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.340.000 € für 2024 und auf 1.402.000 € für 2025 festgesetzt.
e) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahre 2024 und 2025 wie folgt festgesetzt:
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 450 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450 v.H.
f)
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Ö 6 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 7 | Schließung der Sitzung | ||||||