Tagesordnung - Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen  

Bezeichnung: Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen
Gremium: Haushaltsausschuss der Gemeinde Meinersen
Datum: Di, 05.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:38 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturzentrum - Versammlungsraum
Ort: Kulturzentrum Meinersen, Am Eichenkamp 1, 38536 Meinersen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 21.11.2023  
04HhA/2023/006  
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025
Enthält Anlagen
MEI/2023/135-05  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2024/2025 wird

 

                 2024               2025

  1. im Ergebnishaushalt

 mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

                         der ordentlichen Erträge auf                            8.539.900 Euro              8.950.100 Euro

                         der ordentlichen Aufwendungen auf             10.186.300 Euro              10.528.400 Euro

 

                         der außerordentlichen Erträge auf       349.400 Euro              349.400 Euro

                         der außerordentlichen Aufwendungen auf                 0 Euro               0 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

 mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit   8.045.100 Euro              8.413.200 Euro

2.2 der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit  9.390.300 Euro              9.666.300 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit   2.096.900 Euro              3.036.000 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit   3.358.800 Euro              4.280.000 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit    1.261.900 Euro              1.244.000 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit      229.200 Euro              263.100 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes  11.403.900 Euro              12.693.200 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 12.978.300 Euro              14.209.400 Euro

 


 

b)

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 1.261.900 € und für das Haushaltsjahr 2025 auf 1.244.000 festgesetzt.

 

c)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem in den Haushaltsjahren 2024 und 2025

Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.340.000 €r 2024 und auf 1.402.000 €r 2025 festgesetzt.

 

e)

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahre 2024 und 2025 wie folgt festgesetzt:

 

  1.   Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 450 v.H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)  450 v.H.

 

  1.   Gewerbesteuer  380 v.H.

 

 

f)

  1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 80.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.

 

  1. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 250.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.

 

  1. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 800.000 € übersteigt.

 

Ö 6     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 7     Schließung der Sitzung      
               

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