Tagesordnung - 2. Sitzung des Haushaltsausschusses der Samtgemeinde Meinersen  

Bezeichnung: 2. Sitzung des Haushaltsausschusses der Samtgemeinde Meinersen
Gremium: Haushaltsausschuss der Samtgemeinde Meinersen
Datum: Mo, 12.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer Rathaus
Ort: Rathaus Meinersen, Sitzungszimmer
Anlagen:
Antrag GRÜNE-Fraktion v.04.12.11  
Veränderungsliste Nr. 2 HHA SGM  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung der Niederschrift (1) der Sitzung vom 14.11.2011  
01HhA/2011/004  
Ö 4     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
Enthält Anlagen
SGM/2011/016-01  
    VORLAGE
    a)

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnishaushalt

 

           

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

14.407.800 €

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

14.407.800 €

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

0 €

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 €

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

 

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

13.772.800 €

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

12.985.100 €

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

975.600 €

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.490.900 €

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.515.300 €

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

787.700 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

16.263.700 €

 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

16.263.700 €

 

 

 

b)

 

 

 

 

Der Gesamtbetrag der vorhergesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.515.300 € festgesetzt.

 

 

 

 

c)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 300.000 € festgesetzt.

 

 

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.200.000 Euro festgesetzt.

 

e)

Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 5.517.800 € erhoben. Davon wird gemäß § 13 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl erhoben. Für die andere Hälfte wird folgender Umlagesatz festgesetzt:

 

30,19 v. H. nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage.

 

 

 

 

 

 

Ö 5     Unterjähriges Berichtswesen  
Enthält Anlagen
SGM/2011/028  
Ö 6     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 7     Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag GRÜNE-Fraktion v.04.12.11 (52 KB)      
Anlage 2 2 Veränderungsliste Nr. 2 HHA SGM (287 KB)      
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