Tagesordnung - 2. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse  

Bezeichnung: 2. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse
Gremium: Haushaltsausschuss der Gemeinde Hillerse
Datum: Di, 13.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus HIL
Ort: Rathaus Hillerse, Sitzungszimmer, Rolfsbütteler Straße 2

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung der Niederschrift (1) der Sitzung vom 07.11.2011  
02HhA/2011/004  
Ö 4     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
Enthält Anlagen
HIL/2011/014-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnishaushalt

 

           

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

1.591.900,00

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

1.689.800,00

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

5.500,00

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0,00

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

 

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.519.300,00

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.540.200,00

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

72.200,00

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

87.700,00

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

0,00

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

40.700,00

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

1.591.500,00

 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

1.668.600,00

 

 

 

b)

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

c)

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 350.000 festgesetzt.

 

e)

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:

 

 

 

 

1.

Grundsteuer

 

 

 

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

420 v. H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

420 v. H.

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

380 v. H.

 

 

 

f)

Es werden im Ergebnis- und Finanzhaushalt Budgets laut vorgelegter Budgetübersicht gebildet.

 

 

 

 

 

Ö 5     Haushaltssicherungskonzept 2012
HIL/2011/015  
Ö 6     Unterjähriges Berichtswesen  
Enthält Anlagen
HIL/2011/042  
Ö 7     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 8     Schließung der Sitzung      
               

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