Tagesordnung - 2. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen  

Bezeichnung: 2. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen
Gremium: Haushaltsausschuss der Gemeinde Meinersen
Datum: Mi, 14.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer Rathaus
Ort: Rathaus Meinersen, Sitzungszimmer
Anlagen:
zu TOP 4 - 2. Veränderungsliste Meinersen 2011  
Zu TOP 4 - Veränderungsliste Meinersen 2011_2  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung der Niederschrift (1) der Sitzung vom 08.11.2011  
04HhA/2011/004  
Ö 4     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
Enthält Anlagen
MEI/2011/014-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnishaushalt

 

           

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

4.828.800 €

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

5.167.600 €

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

327.500 €

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 €

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

 

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

4.449.300 €

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

4.678.200 €

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

542.500 €

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

618.800 €

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

76.300 €

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

172.500 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

5.068.100 €

 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

5.469.500 €

 

 

 

b)

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf

76.300 € festgesetzt.

 

 

 

c)

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 900.000 € festgesetzt.

 

e)

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:

 

 

 

 

1.

Grundsteuer

 

 

 

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

390 v. H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v. H.

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

360 v. H.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 5     Haushaltssicherungskonzept 2012
MEI/2011/016  
Ö 6     Unterjähriges Berichtswesen  
Enthält Anlagen
MEI/2011/020  
Ö 7     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 8     Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 zu TOP 4 - 2. Veränderungsliste Meinersen 2011 (185 KB)      
Anlage 2 2 Zu TOP 4 - Veränderungsliste Meinersen 2011_2 (207 KB)      
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