Vorlage - SGM/2013/226  

Betreff: Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Meinersen;
a) Anpassung der Beitragsstaffel zum 01.08.2013
b) Gleichsetzung der Kindergarten- und Krippengebühren zum 01.08.2013
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10-51 13 00-Poe.
Beratungsfolge:
Jugendausschuss der Samtgemeinde Meinersen Anhörung
18.04.2013 
6. Sitzung des Jugendausschusses der Samtgemeinde Meinersen zur Kenntnis genommen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Anhörung
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
26.06.2013 
9. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Beitragsstaffel ab 01.08.2013  

Sachverhalt:

 

a)             Anpassung der Beitragsstaffel zum 01.08.2013

 

Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2002 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Verwaltung jeweils zum 01.08. (Beginn des Kitajahres) die Elternbeiträge um den jeweiligen Verbraucherpreisindex für Deutschland anpasst. Als Berechnungsgröße ist hierbei der durchschnittliche Preisindex des Vorjahres zugrunde zu legen.

 

Der durchschnittliche Verbraucherpreisindex für Deutschland beträgt für das Jahr 2012 2,0 %. Eine Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Meinersen ist daher um 2,0 % ab 01.08.2013 vorzunehmen.

 

Die errechneten Euro-Beträge sind hierbei jeweils auf volle Euro gerundet (Ausnahme: 0,5-Stundensatz).

 

Als Anlage ist dieser Mitteilungsvorlage die Beitragsstaffel ab 01.08.2013 beigefügt.

 

Die Beitragsstaffel enthält zudem folgenden Zusatz:

 

„Im Haushaltsjahr 2011 hat Ihre Samtgemeinde Meinersen für die Betreuung der Kinder in den Kindergärten und in den Krippen 3.812.086,09 € aufgewendet. Dem gegenüber stehen Elternbeiträge in Höhe von 735.614,36 €. Die Differenz wird zu 94 % aus Steuermitteln und 6 % sonstige Erlöse getragen. Der durchschnittliche Zuschussbedarf pro Kind betrug dabei 3.148,09 €.

 

b)            Gleichsetzung der Kindergarten- und Krippengebühren zum 01.08.2013

 

Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.12.2012 beschlossen, die Krippenbeiträge auf das Niveau der Kindergartengebühren zu senken. Bei den Haushaltsansätzen der Krippen der Samtgemeinde Meinersen wurde dies bereits berücksichtigt. Die Absenkung erfolgt aus dem Grund, weil die Gesetzeslage sich dahingehend geändert hat, dass der Personalkostenzuschuss für Krippenpersonal von 43 % auf 52 % angehoben wurde. Zudem möchte die Samtgemeinde Meinersen noch familienfreundlicher werden und Familien den beruflichen Wiedereinstieg besser ermöglichen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN


Finanzielle Auswirkungen:

 

a)             Anpassung der Beitragsstaffel zum 01.08.2013

 

Die Elternbeiträge werden von den einzelnen Trägern (Deutsches Rotes Kreuz, Kirchenkreisamt Gifhorn, Waldkindergarten Meinersen e. V.) vereinnahmt. Mehreinnahmen (2,0 %) wirken sich somit positiv auf den zu erwartenden Defizitausgleich (Deutsches Rotes Kreuz und Kirchenkreisamt Gifhorn) aus.

 

b)            Gleichsetzung der Kindergarten- und Krippengebühren zum 01.08.2013

 

Es wurde eine Hochrechnung des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Gifhorn e. V. nach der derzeitigen Belegung und einer Kostenschätzung für die zurzeit im Bau befindliche Krippe Müden (Aller) angefertigt. Hiernach ist mit einer Mindereinnahme an Elternbeiträgen in Höhe von insgesamt rd. 31.000,00 € zu rechnen. Diese Werte sind bereits im Haushaltsplanentwurf 2013 berücksichtigt worden.

 


Anlage/n:

 

Beitragsstaffel ab 01.08.2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beitragsstaffel ab 01.08.2013 (107 KB)      
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