Vorlage - HIL/2012/051-01  

Betreff: 1. Änderungssatzung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Hillerse
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:30 - HaBezüglich:
HIL/2012/051
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
10.06.2013 
11. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Rundschreiben NSGB Nr_193_2012  
HIL_1_Änd_Entschädigungssatzung  

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Änderungssatzung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Hillerse wird in der beiliegenden Form beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat hat am 18.12.2012 den Beschluss gefasst, grundsätzlich die Gremiumsarbeit papierlos abzuwickeln.

Zurzeit ist geplant, bis zum 01.05.2013 jedes Ratsmitglied mit einem iPad4 auszustatten.

 

Zu § 1

Die sitzungsrelevanten Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Ratsmitglieder erhalten weiterhin für eine Übergangszeit von einem Jahr (Echtbetrieb voraussichtlich ab 01.05.2013) die monatliche Entschädigung in Höhe von 15,00 EUR für die Nutzung des Ratsinformationssystems ALLRIS® für mögliche Kosten für Drucker, Papier, Toner. Zur Vereinfachung bei der Abrechnung der Aufwandsentschädigung wird diese Summe (180,00 EUR) mit einer Einmalzahlung zum 1. Mai 2014 abgegolten.

 

Zu § 2

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 05.07.2012 festgestellt, dass die Finanzierung der Geschäftsführung von Ratsfraktionen, deren Höhe sich nur nach der jeweiligen Anzahl der Fraktionsmitglieder richtet, kleinere Fraktionen diskriminiert und damit mit Art. 3 Abs. 1 des GG nicht vereinbar ist.

Im Rahmen eines gleichen Beurteilungsverfahrens ist davon auszugehen, dass bei jeder Fraktion ein Teil des Geschäftsaufwandes unabhängig von der Mitgliederzahl gleich ist.

Demzufolge muss allen Fraktionen unabhängig von der Größe ein gleichhoher Sockelbetrag zustehen. Der Rest des zur Verfügung stehenden Budgets für die Fraktionen kann anschließend entsprechend der Mitglieder zugeordnet werden. Nach den Feststellungen des Gerichtes ist eine solche Verfahrensweise verfassungskonform und mit Artikel 3 GG vereinbar. Hinsichtlich der Höhe hat das Gericht keine Aussagen gemacht.

 

Aufgrund dieser Rechtsprechung war die in der Aufwandsentschädigung enthaltene Fraktionspauschale nach Anzahl der Fraktions-/Gruppenmitgliedern anzupassen.

 

Nach der jetzigen Regelung stehen für die Fraktionsarbeit 1.560,00 EUR zur Verfügung, die mit 120,00 EUR je Fraktionsmitglied auf die Fraktionen verteilt werden. Danach erhält die

 

CDU-Fraktion mit 6 Mitgliedern                                                        720,00 EUR

SPD-Fraktion mit 7 Mitgliedern                                                        840,00 EUR

 

Als Grundlage für die Neuanpassung wurde ein gleicher Sockelbetrag für alle Fraktionen in Höhe von 300,00 EUR unabhängig von der Mitgliederzahl zugrunde gelegt. Für jedes Fraktionsmitglied wird zusätzlich eine Pauschale von 75,00 EUR gezahlt.

 

In seiner Gesamtheit ergibt dies folgende Fraktionspauschalen:

 

CDU mit 6 Fraktionsmitgliedern                                                        750,00 EUR

SPD mit 7 Fraktionsmitgliedern                                                        825,00 EUR

 

Bei dieser Berechnungsart werden die für die Fraktionsarbeit zur Verfügung stehenden Mittel geringfügig von 1.560,00 EUR um 15,00 EUR auf 1.575,00 EUR jährlich erhöht. Verwaltungsseitig sind dadurch die Vorgaben des höchstrichterlichen Urteiles rechtskonform umgesetzt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine; nach Ablauf der Jahresfrist entfällt die zusätzliche Entschädigung in Höhe von 15,00 EUR monatlich gem. § 1 Abs. 8 der alten Satzungsfassung. Dadurch ergeben sich Einsparungen im Ergebnishaushalt mit Kompensation der geringfügigen Erhöhung der Fraktionspauschale.

 

 


Anlage/n:

1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung - Entwurf

Rechtsgrundlage zu § 6 der Satzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rundschreiben NSGB Nr_193_2012 (456 KB)      
Anlage 2 2 HIL_1_Änd_Entschädigungssatzung (25 KB)      
Stammbaum:
HIL/2012/051   Neufassung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Hillerse   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
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