Vorlage - SGM/2013/236  

Betreff: Pflichtenbelehrung; hier: Schülervertreter im Schulausschuss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
26.06.2013 
9. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Anlage_Pflichtenbelehrung_BV  

Sachverhalt:

 

Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Samtgemeinderat angehörige Mitglied des Schulausschusses

 

Schülervertreter              Jan Schult, Dornacker 25, 38536 Meinersen

 

wird gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen. Die Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Pflichtenbelehrung_BV (40 KB)      
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