Vorlage - SGM/2013/244
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Beschlussvorschlag:
Zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Flotwedel wird im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB folgende Stellungnahme abgegeben:
„Gegen die Planungsabsicht der Samtgemeinde Flotwedel, eine Vielzahl von Flächen für Windkraftanlagen zuzulassen, bestehen seitens der Samtgemeinde Meinersen erhebliche Bedenken.
Aus Sicht der unmittelbaren Nachbarsamtgemeinde wird empfohlen, Flächen für Windkraftanlagen zu konzentrieren und nur einen Windpark zu errichten.
Der Zweckverband Großraum Braunschweig ist als benachbarter Träger der regionalen Raumordnung unbedingt zu beteiligen.“
Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Flotwedel hat am 28.11.2012 die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die Samtgemeinde Meinersen ist als Behörde und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 (1) Satz 1, 2. Halbsatz, BauGB besteht nunmehr die Möglichkeit, sich zu den Planungsabsichten zu äußern.
Entsprechende Kartenauszüge sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | AnlagenSGFlotwedel (598 KB) |