Vorlage - HIL/2010/010  

Betreff: Haushaltssicherungskonzept 2011
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 21 02/02
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
17.11.2010 
13.Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung

Beschlussvorschlag:

 

Dem Haushaltsausschuss wird die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zur Beratung empfohlen. Dem Konzept ist ein Haushaltssicherungsbericht beizufügen.

 


Sachverhalt:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Gemäß § 82 Absatz 6 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Darin ist festzulegen, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll. Das Haushaltssicherungskonzept ist spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.

 

Es wird erwartet, dass die Gemeinde Hillerse alle vertretbaren haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen ergreift um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2011 der Gemeinde Hillerse weist folgenden Fehlbedarf aus:

 

Im ordentlichen Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes

- 122.200,00

Im außerordentlichen Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes

0,00

 

 

Im Ergebnis des Gesamtfinanzhaushaltes

- 112.300,00

 

Der ausgewiesene Fehlbedarf im Gesamtergebnishaushalt beruht hauptsächlich auf höheren Sachaufwendungen sowie erheblichem Aufwand für Abschreibungen.

 

Im Finanzhaushalt wird ein Fehlin Höhe von 112.300,00 ausgewiesen. Bei den Planungen im Haushaltsplan 2010 war von einem Fehlfür 2011 in Höhe von 105.400,00 ausgegangen worden. Auch in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 wird mit einem hohen Fehlim Finanzhaushalt gerechnet.

 

Im vorgegebenen Planungszeitraum bis zum Haushaltsjahr 2014 sollen folgende Ziele erreicht werden:

 

- Vermeidung von Kreditaufnahmen

 

- Sicherstellung der Finanzierung von Investitionen

 

- Ausgleich des Ergebnishaushaltes

 

Der vorgelegte Haushaltsplanentwurf zeigt auf, dass in den nächsten Jahren teilweise mit einem erheblichen Fehlbedarf zu rechnen ist. Um die vorgegebenen Ziele erreichen zu können, sind daher alle sich bietenden Einsparungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Nur unter diesen Voraussetzungen ist ein Haushaltsausgleich langfristig zu erreichen.

 

Bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses sind konkrete Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen zu beziffern und es ist ein Konzept aufzustellen für den Zeitraum, bis zu dem der Haushaltsausgleich zu erreichen ist. Zunächst sollen im Rahmen der Einbringung des Haushaltes die Maßnahmen ermittelt werden, die dann begleitend von der Verwaltung berechnet werden können, so dass es zu einem zahlenmäßig konkreten Konzept kommen kann.

 

Da bereits im Vorjahr ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen war, ist dem Haushaltssicherungskonzept 2011 ein Haushaltssicherungsbericht über den Erfolg der Maßnahmen beizufügen (§ 82 Absatz 6 Satz 4 NGO). Hinzuweisen ist aber darauf, dass im Haushaltssicherungskonzept noch keine konkreten Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2010 vorgesehen waren, sodass darüber noch nicht berichtet werden kann.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit den zu beschließenden Maßnahmen wird sich eine finanzielle Verbesserung für die Gemeinde ergeben, soweit die Umsetzung dieser Maßnahmen Erfolg zeigt.

 


Anlage/n:

 

Keine

 

Stammbaum:
HIL/2010/010   Haushaltssicherungskonzept 2011   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
HIL/2010/010-01   Haushaltssicherungskonzept 2011   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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