Vorlage - HIL/2010/010-01  

Betreff: Haushaltssicherungskonzept 2011
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:20 21 02/02 Schw.Bezüglich:
HIL/2010/010
Beratungsfolge:
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
02.12.2010 
18. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Haushaltssicherungskonzept Hillerse 2011 mit Bericht 2010  
Steuereinnahmen Hillerse  

Beschlussvorschlag:

 

Das als Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept 2011 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Gemäß § 82 (6) Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Darin ist festzulegen, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll. Das Haushaltssicherungskonzept ist spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.

 

Es wird erwartet, dass die Gemeinde alle vertretbaren haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen ergreift, um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen. Diese Maßnahmen sind konkret und verbindlich zu beschreiben. Das Einsparvolumen jeder Maßnahme ist zu beziffern. Alle Möglichkeiten der Ertragsverbesserung sind zu überprüfen.

 

Die Ursachen für den ausgewiesenen Fehlbedarf im Ergebnishaushalt liegen im Wesentlichen bei den erheblich gestiegenen Umlagen. Weiterhin ergibt sich durch die Abschreibungen eine Belastung von 147.100,00 €.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse hat in seiner Sitzung am 01.12.2010 folgende Haushaltssicherungsmaßnahmen vorgeschlagen:

 

-       Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A zum Haushaltsjahr 2011 auf 420 v.H.

-       Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B zum Haushaltsjahr 2011 auf 420 v.H.

-       Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer zum Haushaltsjahr 2011 auf 380v.H.

 

Die Verwaltung hat aufgrund der vorgeschlagenen Maßnahmen das beigefügte Haushaltssicherungskonzept erstellt. Daraus geht hervor, dass die für die Haushaltsjahre 2010 und bis 2012 erwarteten Fehlbeträge im Ergebnishaushalt voraussichtlich bis zum Haushaltsjahr 2015 durch entstehende Überschüsse aus der Überschussrücklage abgetragen werden können.

 

Da bereits im Vorjahr ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen war, ist dem Haushaltssicherungskonzept 2011 ein Haushaltssicherungsbericht über den Erfolg der Maßnahmen in 2010 beizufügen (§ 82 (6) S.4 NGO). Hinzuweisen ist aber darauf, dass im Haushaltssicherungskonzept noch keine konkreten Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2010 vorgesehen waren, sodass darüber noch nicht berichtet werden kann.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit den zu beschließenden Maßnahmen wird sich eine finanzielle Verbesserung für die Gemeinde ergeben, soweit die Umsetzung dieser Maßnahmen Erfolg zeigt.

 


Anlage/n:

 

Haushaltssicherungskonzept 2011

 

Steuereinnahmen 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltssicherungskonzept Hillerse 2011 mit Bericht 2010 (48 KB)      
Anlage 2 2 Steuereinnahmen Hillerse (9 KB)      
Stammbaum:
HIL/2010/010   Haushaltssicherungskonzept 2011   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
HIL/2010/010-01   Haushaltssicherungskonzept 2011   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
Nach oben springen