Vorlage - LEI/2013/102-01
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Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zum Wohlenberg II“ wurde durch den Rat der Gemeinde am 07.03.2013 gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass der Auftrag zur Durchführung des Bauleitplanes dem Büro ArGoPlan, Dipl.-Ing. Waldemar Goltz, Gifhorn, erteilt wird.
Das Büro ArGoPlan wird in Abstimmung mit der Verwaltung kurzfristig die für die Plandurchführung erforderlichen Unterlagen einholen. Dazu gehören u.a. die Plangrundlage, die schalltechnische Untersuchung, die Eingriffsbilanzierung mit Umweltprüfung und Ermittlung der Arten und Lebensgemeinschaften sowie die Bodenuntersuchung mit hydrogeologischer Beurteilung.
Zunächst wird das Büro ArGoPlan die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vornehmen, um ggf. Hinweise aus der Sicht dieser Beteiligten bezüglich der von ihnen zu vertretenden Belange insbesondere bezüglich der Umweltprüfung zu erhalten (§ 2 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB). Diese Unterrichtung wird ca. 1 Monat in Anspruch nehmen.
Danach wird der B-Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht für die weiteren Verfahrensschritte erarbeitet. Dazu gehören die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB), die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Die Trägerbeteiligung und die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig entsprechend § 4 a (2) BauGB durchgeführt werden.
Nach Abschluss dieser Verfahrensschritte kann der B-Plan unter möglicher Berücksichtigung von Anregungen aus den abgegebenen Stellungnahmen als Satzung beschlossen und in Kraft gesetzt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
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