Vorlage - SGM/2013/255  

Betreff: Waldkindergarten Meinersen e. V.
hier: Vorlage zur Anhebung des jährlichen Zuschusses ab dem Jahr 2014
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10-51-13 16
Beratungsfolge:
Jugendausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
05.06.2013 
7. Sitzung des Jugendausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
26.06.2013 
9. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Der Erhöhung des jährlichen Zuschusses an den Waldkindergarten Meinersen e. V. auf 35.000 € wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Der Waldkindergarten Meinersen e. V. ist zum 01.03.2009 mit einer Kleingruppe von höchstens 15 Kindern von der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung in Betrieb gegangen.

 

Gemäß Beschluss des Samtgemeinderates vom 09.12.2008 (Vorlage Nr. 2008-0150/01) erhält der Waldkindergarten Meinersen e. V. einen pauschalen jährlichen Zuschuss in Höhe von 22.000 €, erstmalig ab dem Jahr 2009. Seit 2011 wird dieser Betrag um den Verbraucherpreisindex des Vorjahres angepasst.

 

Nunmehr hat sich ergeben, dass dieser Zuschussbetrag nicht mehr ausreicht, um die laufenden Kosten (insbesondere die Personalkosten) zu decken. Es ergibt sich bereits ein Defizitbetrag im laufenden Haushaltsjahr 2013, der mit einer überplanmäßigen Ausgabe  gedeckt werden soll.

 

Ab dem Jahr 2014 wird die Vereinbarung zwischen der Samtgemeinde Meinersen und dem Waldkindergarten Meinersen e. V. dahingehend modifiziert, dass einerseits der Verein weiterhin angehalten ist, wirtschaftlich zu arbeiten, andererseits kein finanzielles Defizit entsteht. Der Verein müsste im Falle eines Defizites - auch temporär - einen Bankkredit aufnehmen, der die finanzielle Situation noch mehr belasten würde. Der Verein erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 35.000 € (ab dem Jahr 2014). Zu Beginn des Folgejahres ist wie bisher die detaillierte Jahresendabrechnung vorzulegen. Eine Anpassung um den Verbraucherpreisindex des Vorjahres entfällt.

 

Sollte sich ein Guthaben von mehr als 5.000 € als sogenannter „Puffer für Unvorhergesehenes“ (z. B. Krankheitsvertretung Erzieherinnen) ergeben, so ist der übersteigende Betrag (also über 5.000 €) an die Samtgemeinde Meinersen zurück zu erstatten.

 

 

 

 

Kostenvergleich pro Kind im Jahr

 

Kindertagesstätten DRK / Kirche

durchschnittlich:

rd.  3.100

Waldkindergarten bisher

durchschnittlich:

rd.  1.500

Waldkindergarten ab 2014

durchschnittlich:

rd.  2.300

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Zuschussbetrag an den Waldkindergarten Meinersen e. V. erhöht sich ab 2014 um rd. 10.800 € auf nunmehr 35.000 € bzw. 67.400 € auf dem gesamten Kostenträger „Spielkreise“ (Kostenträger 3650000). Ab 2014 wird der gesonderte Kostenträger „Waldkindergarten“ im Haushaltsplan geführt.

  


Anlage/n:

Keine

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