Vorlage - SGM/2013/261
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Beschlussvorschlag:
Nachfolgende Personen sind in die Liste für die Neuwahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 aufzunehmen:
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Sachverhalt:
Nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) hat die Samtgemeinde Meinersen alle fünf Jahre Vorschlagslisten für die Neuwahl von Haupt- und Hilfsschöffen aufzustellen.
In Anlehnung an die Einwohnerzahl sind für die Samtgemeinde Meinersen insgesamt 12 Personen vorzuschlagen. Es sollten möglichst ca. 50 % Frauen vorgeschlagen werden.
Als Anlage ist der Beschlussvorlage eine Vorschlagsliste in alphabetischer Reihenfolgen mit 11 Personen beigefügt. Hierin enthalten sind vorgelegte Vorschläge der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion sowie von Bürgerinnen und Bürgern, die sich selbst um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bemüht haben.
Durch die Gremien der Samtgemeinde Meinersen ist eine Auswahl von 12 vorzuschlagenden Personen vorzunehmen. Es liegen zurzeit Vorschläge von 10 Personen vor.
Die Zustimmung zu der Vorschlagsliste erfordert eine 2/3-Mehrheit des Samtgemeinderates. Die Vorschlagsliste selbst soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Nach Beschlussfassung im Samtgemeinderat ist die Vorschlagsliste eine Woche zu jedermanns Einsicht auszulegen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Vorschlagsliste
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vorschlagsliste 2014_2018 (13 KB) |