Vorlage - HIL/2012/053-03
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Beschlussvorschlag:
1. Dem Entwurf des Bebauungsplans „Dannigskamp“, 1. Änderung, und der Begründung wird zugestimmt.
2. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wird beschlossen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sind gleichzeitig zu beteiligen (zusammengefasstes Verfahren).
4. Für das Verfahren notwendige Bauleitplanungskosten in Höhe von 25.000,00 € werden überplanmäßig bereitgestellt.
Sachverhalt:
In der Zeit vom 20.01. bis 24.01.2014 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB statt. Gleichzeitig wurden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Planverfahren gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt. Zur Fortführung des Verfahrens sind die oben genannten Verfahrensschritte erforderlich.
Aufgrund mehrerer beschlossener Bauleitplanverfahren ist der im Haushalt zur Verfügung stehende Grundansatz für Bauleitplanungskosten in Höhe von 7.500,00 € nicht auskömmlich. Eine Aufstockung des Haushaltsansatzes um weitere 25.000,00 € als überplanmäßige Ausgabe wird für die Umsetzung dieses Bauleitplanverfahrens erforderlich.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Verfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 25.000,00 €.
Anlage/n:
Bebauungsplanentwurf
Planzeichenerklärung
Textliche Festsetzungen/ÖBV
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Dannigskamp1ÄndEntwurf§3(2) (341 KB) | ||||
2 | Dannigskamp1ÄndPLZ§3(2) (129 KB) | ||||
3 | DannigskampTextlFest+ÖBV§3(2) (246 KB) | ||||
4 | Dannigskamp1ÄndBegründung (614 KB) |
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