Vorlage - HIL/2012/053-04  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Dannigskamp", Gemeindeteil Hillerse
- Satzungsbeschluss -
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:61 26-01-10Bezüglich:
HIL/2012/053
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
16.07.2014 
19. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
ZusammenstellungTöBDannnigskamp1Änd  
Dannigskamp1ÄnderungBPlan  
Dannigskamp 1ÄndTextlFestsetzÖBV  
Dannigskamp1ÄndBegründungneu  

Beschlussvorschlag:

 

 

a)               Der Rat Gemeinde Hillerse beschließt zu den gemäß §§ 3 (2)und 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen wie in der Anlage aufgeführt.

 

b)              Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt, im Umfang von 0,37 Werteinheiten bezogen auf Hektar dem Bebauungsplan „Dannigskamp“ 1. Änderung Maßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rolfsbütteler Feld“ als externe Ausgleichsmaßnahmen gem. § 1a (3) Satz 3 BauGB zuzuordnen.

 

c)              Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt aufgrund des § 10 (1) BauGB und des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 1. Änderung des Bebauungsplans Dannigskamp und die örtliche Bauvorschrift nach Prüfung der Anregungen/Stellungnahmen als Satzung.

 

d)              Zugleich beschließt der Rat die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Dannigskamp“ mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und zur örtlichen Bauvorschrift.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplanentwurf „Dannigskamp“ 1. Änderung mit Begründung und Umweltbericht haben in der Zeit vom 08.04.201408.05.2014 öffentlich ausgelegen.

Während der Auslegung wurden von den in der Anlage aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen.

Von privater Seite wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan erst bekanntgemacht werden kann, wenn auch der Bebauungsplan „Rolfsbütteler Feld“ in Kraft getreten ist. Sofern die Bekanntmachung aber kurzfristig erfolgen soll, wäre eine Änderung in der Begründung hinsichtlich des Flächenausgleichs durch Einkauf in eine externe Maßnahme zu beschließen.

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Durchführung des Verfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 25.000,00 €.

 


Anlage/n:

Zusammenstellung Stellungnahmen

Bebauungsplan

Textliche Festsetzungen und ÖBV

Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ZusammenstellungTöBDannnigskamp1Änd (366 KB)      
Anlage 2 2 Dannigskamp1ÄnderungBPlan (370 KB)      
Anlage 3 3 Dannigskamp 1ÄndTextlFestsetzÖBV (245 KB)      
Anlage 4 4 Dannigskamp1ÄndBegründungneu (618 KB)      
Stammbaum:
HIL/2012/053   1. Änderung des Bebauungsplanes "Dannigskamp", Gemeindeteil Hillerse   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
HIL/2012/053-01   1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Dannigskamp", Gemeindeteil Hillerse   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
HIL/2012/053-02   1. Änderung des Bebauungsplanes "Dannigskamp", Gemeindeteil Hillerse   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
HIL/2012/053-03   1. Änderung des Bebauungsplanes "Dannigskamp", Gemeindeteil Hillerse - Auslegungsbeschluss -   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
HIL/2012/053-04   1. Änderung des Bebauungsplanes "Dannigskamp", Gemeindeteil Hillerse - Satzungsbeschluss -   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
Nach oben springen