Vorlage - MUE/2014/213-01  

Betreff: Neuherstellung der "Bahnhofstraße/Hahnenhorner Straße" im Gemeindeteil Müden (Aller);
hier: Festlegung von Ausbaustandards
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:60 - 66 12 20/5 - MiBezüglich:
MUE/2014/213
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
11.06.2014 
14. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Anlagen:
Planungsvariante 1 Kreuzung  
Planungsvariante 2 Kreuzung  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreuzungspunkt „Bahnhofstraße / Hauptstraße“ – insbesondere was die Fußwegführung anbetrifft- ist entsprechend der Variante 1 / Variante 2 (Entscheidung wird in der Sitzung getroffen) auszuführen. 

 

  1. Die Fahrbahnen der „Bahnhofstraße“ und „Hahnenhorner Str.“ werden in Asphaltbauweise ausgeführt, wobei zur Herstellung der Gossenanlagen das vorhandene Natursteinpflaster der Fahrbahn Verwendung finden soll.

 

  1. Bei der Neugestaltung des befestigten westlichen Straßenseitenraumes und der Einmündungsbereiche seitlicher Straßen soll das vorhandene Natursteinpflaster / Betonrumpelpflaster (Entscheidung wird in der Sitzung getroffen) analog des gewählten Pflasters für den Fußweg auf der Ostseite eingesetzt werden.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Am 20.5.2014 fand die Informationsveranstaltung für die Anlieger statt. Als Ergebnis dieser Veranstaltung kann folgendes festgehalten werden:

 

-          Die Anlieger wünschen mehrheitlich einen sachgerechten, auch beitragspflichtigen Ausbau der Fahrbahn. 

 

-          Lediglich sechs Personen waren dafür, das vorhandene Natursteinpflaster aufzunehmen, den Fahrbahnoberbau zu verstärken und das Natursteinpflaster in der Fahrbahn wieder zu verlegen.

 

-          Zwölf Personen waren dafür, das aus der Fahrbahn entnommene Natursteinpflaster nicht zur Gestaltung des unbefestigten Straßenseitenraumes einzusetzen.

 


Zu 1.              Das Planungsbüro Kepper hat bezüglich der Fußwegführung im Kreuzungspunkt „Bahnhofstraße“ und “Hauptstraße“ zwei Varianten aufgezeigt. Aus Sicht der Verwaltung ist die Variante 1 aus folgenden Gründen zu favorisieren:

 

              Zur Entzerrung der Verkehrsströme und zur Minimierung der Gefahren auch für den fußläufigen Verkehr, sollte dieser vom Kreuzungspunkt hinweg geführt werden. Für den Fußgänger gewinnt der Kreuzungspunkt an Übersichtlichkeit, um die Straße möglichst gefahrlos queren zu können. Ähnliche Verhältnisse werden bei der geplanten Maßnahme im Kreuzungspunkt „Ahnser Straße“ und “Hauptstraße“ zukünftig geschaffen, indem auch hier die Fußwege losgelöst von der Fahrbahnkante und abgetrennt durch Grünlagen geführt werden.

 

Zu 2.              Vor dem Hintergrund der Minimierung von Geräuschemissionen sollte die Fahrbahn in Asphaltbauweise erstellt werden. Das ist auch die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von GVFG Fördermitteln. Um dem gestalterischen Anspruch im Sinne der Dorferneuerung gerecht zu werden, sollten die Entwässerungsgossen mit dem vorhandenem Natursteinpflaster erstellt werden.  

 

Zu 3.              Nach Mitteilung des Ingenieurbüros Kepper sollte man bei einer möglichen Veräußerung des Natursteinpflasters nicht mit hohen Einnahmen rechnen. Es handelt sich hierbei nicht um qualitativ hochwertiges Material, für welches man keinen reißenden Absatz findet!

 

              Es wird daher auch vom Planer für die Dorferneuerung angeregt, das Natursteinpflaster zur Gestaltung des westlichen Straßenseitenraumes und der die Einmündungsbereiche angrenzenden Straßen einzusetzen. Nach Kostenschätzung des Ing. Büros Kepper entstehen bei Einsatz des Natursteinpflasters gegenüber Betonrumpelpflaster Mehrkosten in Höhe von 21.000,00 €. Da die Maßnahme aber aus Mitteln der Dorferneuerung gefördert wird, fließen der Anliegerschaft und auch der Gemeinde Müden (Aller) mehr Fördermittel zu, d.h. anteilig 50 % der Nettobaukosten entsprechen einem Betrag von 8.605,00 €, so dass sich effektiv eine Mehrkostensumme in Höhe von 11.877,00 € bei Einsatz des Natursteinpflasters ergibt.

             

              Auch von seiten des Zuwendungsgebers für die Mittel der Dorferneuerung ist vorrangig das Natursteinpflaster wieder zu verwenden, da hierdurch der ortsprägende Charakter am deutlichsten erreicht werden kann.   

                                                           

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der kalkulierte Kostenrahmen der Gesamtbaumaßnahme bleibt unverändert.

 

 

 


Anlage/n:

 

Planungsvarianten Kreuzung „Bahnhofstraße“/“Hauptstraße“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planungsvariante 1 Kreuzung (213 KB)      
Anlage 2 2 Planungsvariante 2 Kreuzung (262 KB)      
Stammbaum:
MUE/2014/213   Neuherstellung der "Bahnhofstraße/Hahnenhorner Straße" im Gemeindeteil Müden (Aller); hier: Objektbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MUE/2014/213-01   Neuherstellung der "Bahnhofstraße/Hahnenhorner Straße" im Gemeindeteil Müden (Aller); hier: Festlegung von Ausbaustandards   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MUE/2014/213-02   Neuherstellung der "Bahnhofstraße/Hahnenhorner Straße" im Gemeindeteil Müden (Aller); hier: Entscheidung über den Ausführungszeitpunkt und den Umfang der geplanten baulichen Maßnahmen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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