Vorlage - MUE/2014/213-02
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Beschlussvorschlag:
Die „Bahnhofstraße“ und „Hahnenhorner Straße“ sind in den Teileinrichtungen Fahrbahn, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung und die Neugestaltung des westlichen Straßenseitenraumes unter Verzicht auf Dorferneuerungsfördermittel in 2015 auszuführen.
Der Gehweg auf der Ostseite wird durch den Bauhof der Samtgemeinde Meinersen saniert.
Die Grundzüge der Planungen (siehe Vorlagen Nr. 2014/213 und Nr. 2014/213-01) bleiben erhalten, wobei zur Gestaltung des Straßenseitenraumes und der Kreuzungspunkte statt Betonrumpelpflaster nunmehr Betonrechteckpflaster einzusetzen ist. Lediglich beim Kreuzungspunkt mit der „Hauptstraße“ sollte zur einheitlichen Gestaltung des Triangels Betonrumpelpflaster zum Einsatz kommen.
Über die abweichende Planungen sind die Anlieger zu informieren.
Die Verwaltung wird ermächtigt, dass Natursteinpflaster meistbietend zu veräußern.
Sachverhalt:
Die Verwaltung und auch das Planungsbüro Andree Kepper haben bislang alle Anstrengungen unternommen, um die Maßnahme in 2015 beginnen und vollumfänglich abschließen zu können. Hierzu wurden bereits 2013 Förderanträge – so für die Nebenanlagen beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig und für die Fahrbahn bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel - gestellt.
Für den Bereich der Fahrbahn wird es eine Zusage der Fördermittel im Februar 2015 geben.
Was die Förderung der Nebenanlagen aus Mitteln der Dorferneuerung anbetrifft, muss gemäß aktueller Mitteilung des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig - hier: Schreiben des Landesbeauftragten Herrn Wunderling-Weilbier vom 9.10.2014 - leider mitgeteilt werden, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Richtlinie der EU für die neue Förderperiode noch nicht vorliegt, wie auch die dazu erforderlichen Antragsformulare. Zudem sind auch die finanziellen Mittel der EU noch nicht zugewiesen worden. Von einer Zusage von Fördermitteln ist kurzfristig nicht auszugehen.
Die in diesem Jahr vom Wasserverband Gifhorn (hier: Erneuerung der Trinkwasserleitungen) und in einer Teilstrecke von der BEMA vollzogenen Bauarbeiten haben schon zu nennenswerten Beeinträchtigungen in der Bahnhofstraße- insbesondere für die Anlieger - geführt.
Entsprechende Hinweise haben die Verwaltung und auch die politischen Ratsvertreter zu Genüge erhalten. Deshalb wäre es nicht zu verantworten und auch den Anliegern nicht zuzumuten, in Abwarten der Zusage auf Fördermittel aus der Dorferneuerung, die Maßnahme in zwei Bauabschnitten – 2015 Neuherstellung der Fahrbahn und Straßenentwässerung und 2016 Neuherstellung der Nebenanlagen - zu vollziehen.
In einem interfraktionellen Gespräch vom 03.12.2014 bestand Einvernehmen, in einer noch durchzuführenden Anliegerinformation folgende Lösung vorzuschlagen:
1. Der schlechte bauliche Zustand der Fahrbahn und der westliche Straßenseitenraum
- infolge der vorgenannten Tiefbauarbeiten - macht eine Neuherstellung in 2015 in einer
baulichen Maßnahme zwingend notwendig.
2. Da mit einer Zusage von Fördermitteln aus der Dorferneuerung nicht in absehbarer Zeit
zu rechnen ist und einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn - und damit dem Erhalt der
Förderungsmöglichkeit - seitens des Zuwendungsgebers nicht zugestimmt wird, sollte
nach Kompensationsmöglichkeiten gesucht werden.
So wird vorgeschlagen, den östlichen Gehweg lediglich im Rahmen einer Reparatur-
maßnahme durch den Bauhof der Samtgemeinde Meinersen in Ordnung zu bringen.
Die Fahrbahn und Gossenanlagen, die Neugestaltung des westlichen Straßenseiten-
raumes sowie die Neuerstellung der Straßenbeleuchtung sind unter Verzicht auf Dorf-
erneuerungsfördermittel in 2015 zu realisieren. Da die Dorferneuerungsmittel entfallen,
sind durch Einsatz eines „schlichteren“ Rechteckverbundsteinpflasters Kostenersparnisse
zu erzielen.
3. Sobald die bauausführende Firma feststeht, findet ein Gespräch mit den Gewerbe-
treibenden über die zeitlichen Abläufe der Maßnahme statt.
4. Über den Verkauf des nicht wieder zu verwendenden Natursteinpflasters sind von der
Verwaltung vorrangig Angebote einzuholen. Sofern keine positiven Ergebnisse erzielt
werden, wäre eine weitere Alternative die Vermarktung des Kopfsteinpflasters über die
Firma Gernot Schacht.
5. Die von der BEMA im Vorfeld zu verlegenden Erdwärmeleitungen sind zeitgerecht und
zügig zu veranlassen.
6. Das Ausschreibungsverfahren für die Bauleistungen wird im Februar 2015 erfolgen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von 850.000,00 €, welche im Finanzhaushalt unter der Kostenstelle 5410000 im Haushaltsjahr 2014/2015 veranschlagt worden sind. Außerdem sind Einzahlungen in Form von GVFG Fördermittel in Höhe von 184.000,00 € und Anliegerbeiträge in Höhe von 373.830,00 € zu erwarten.
Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 34.000,00 € (850.000,00 € / 25 Jahre) darzustellen. Gleichzeitig sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (GVFG Förderung und Anliegerbeiträge) in Höhe von jährlich 22.313,20 € zu erwarten.
Anlage/n:
keine
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