Vorlage - SGM/2013/258-03  

Betreff: 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen;
Aufnahme von Flächen in den Gemeinden Hillerse, Leiferde, Meinersen und Müden (Aller)
- Feststellungsbeschluss -



Status:öffentlich  
Aktenzeichen:61-20-10/35Bezüglich:
SGM/2013/258
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
29.07.2014 
16. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
35ÄndFPlanZusammenstellung§3(2)§4(2)BauGB  
35ÄndFPlanAbgrenzung  
35ÄndFPlanFlächeHillerse  
35ÄndFPlanFlächeLeiferde  
35ÄndFPlanFlächenOhof  
35ÄndFlächePäse  
35ÄndFPlanFlächeSeershausen  
35ÄndFPlanFlächeHahnenhorn  
35ÄndFPlanFlächeMüdenMitte  
35ÄndFPlanFlächeMüdenOst  
35ÄndFPlanFlächeEttenbüttel  
35ÄndFPlanFlächenFlettmar  
35ÄndZusammenstellung§4a(3)BauGB  

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Rat der Samtgemeinde Meinersen beschließt zu den gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen wie in der Anlage dargestellt.

 

  1. Der Rat der Samtgemeinde Meinersen beschließt zu den gemäß § 4a (3) BauGB vorgebracht en Anregungen wie in der Anlage dargestellt.

 

  1. Der Rat der Samtgemeinde Meinersen beschließt die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes nach Prüfung der Anregungen/Stellungnahmen.

Zugleich beschließt er die Begründung zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes werden 19 Teilflächen in der Samtgemeinde Meinersen in der Darstellung geändert. Im Rahmen der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange waren verschiedene Planungsbeiträge gegeben worden, die zu Änderungen der Begründung führten.

Auf Grund der raumordnerischen Bedenken zum Umfang der Neudarstellungen der Wohnbauflächen in Müden (Aller) waren nach dem Verfahren Änderungen erforderlich, für die ein Verfahren gem. § 4a (3) BauGB durchgeführt wurde.

 

Es werden in Müden (Aller) nunmehr lediglich rd. 11 ha Wohnbauflächen für eine erstmalige Inanspruchnahme vorgehalten.

 

Die weiteren Änderungsbereiche in den Mitgliedsgemeinden stellten sich als unkritisch dar. Die inhaltlichen Hinweise sind in die Begründung eingearbeitet worden.

 

Nachdem im Planverfahren gem. § 4a (3) BauGB keine Planungsbeiträge eingegangen sind, die weitere Verfahrensschritte erforderten, kann nun mehr der Feststellungsbeschluss gefasst werden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes entstehen einmalige Aufwendungen in Höhe von rund 20.000 EUR, Folgekosten ergeben sich nicht.

 


Anlage/n:

Zusammenstellung Verfahren § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Zusammenstellung Verfahren § 4a (3) BauGB

Übersicht Gebietsabgrenzungen

Änderungsflächen

Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 35ÄndFPlanZusammenstellung§3(2)§4(2)BauGB (301 KB)      
Anlage 2 2 35ÄndFPlanAbgrenzung (862 KB)      
Anlage 3 3 35ÄndFPlanFlächeHillerse (766 KB)      
Anlage 4 4 35ÄndFPlanFlächeLeiferde (712 KB)      
Anlage 5 5 35ÄndFPlanFlächenOhof (505 KB)      
Anlage 6 6 35ÄndFlächePäse (452 KB)      
Anlage 7 7 35ÄndFPlanFlächeSeershausen (632 KB)      
Anlage 8 8 35ÄndFPlanFlächeHahnenhorn (399 KB)      
Anlage 9 9 35ÄndFPlanFlächeMüdenMitte (711 KB)      
Anlage 10 10 35ÄndFPlanFlächeMüdenOst (736 KB)      
Anlage 11 11 35ÄndFPlanFlächeEttenbüttel (522 KB)      
Anlage 12 12 35ÄndFPlanFlächenFlettmar (513 KB)      
Anlage 13 13 35ÄndZusammenstellung§4a(3)BauGB (258 KB)      
Stammbaum:
SGM/2013/258   35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen; Aufnahme von Flächen in den Gemeinden Hillerse, Leiferde, Meinersen und Müden (Aller) - Aufstellungsbeschluss -   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
SGM/2013/258-03   35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen; Aufnahme von Flächen in den Gemeinden Hillerse, Leiferde, Meinersen und Müden (Aller) - Feststellungsbeschluss -   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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