Vorlage - SGM/2013/258
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Aus den Mitgliedsgemeinden hat die Verwaltung Kenntnis über verschiedene Vorhaben zur Aufstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Bauprojekten mit unterschiedlichen Zielsetzungen erlangt, die Änderungen des Flächennutzungsplanes erforderlich machen.
Mit den vorliegenden Planunterlagen zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Planungsabsichten der Mitgliedsgemeinden als Vorentwurf zusammengefasst.
Im Einzelnen handelt es sich bisher um folgende Neuausweisungen:
1. In Hillerse soll im Umfang von 8,17 ha ein Ausgleichsflächenpool für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gesichert werden.
2. In Leiferde sollen rund 4,20 ha Wohnbaufläche zur Erweiterung des Baugebietes „Mühlenberg“ ausgewiesen werden und ca. 2,86 ha Gewerbebaufläche sowie am Übergang zur Wohnbebauung 0,62 ha gemischte Baufläche.
3. In der Gemeinde Meinersen soll im Gemeindeteil Päse der nordwestliche Ortsrand mit 0,51 ha Wohnbaufläche arrondiert werden.
4. In der Gemeinde Müden (Aller) soll im Gemeindeteil Ettenbüttel im Ortskern ein vorhandener Baubestand, der zurzeit als Grünfläche dargestellt ist, entsprechend der tatsächlichen Nutzung in die „gemischten Bauflächen“ einbezogen werden.
Im Gemeindeteil Flettmar soll der Ort im Norden um einen Bauplatz arrondiert werden, der als „gemischte Baufläche“ erfasst wird.
In Müden selbst in der bebauten Ortslage östlich vom Friedhof ist eine Anpassung an den rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehen. Es wird im Umfang von 0,49 ha „Wohnbaufläche“ dargestellt. Im Osten der Ortslage an der Bahnhofstraße soll zwischen Feuerwehr und Wohnbebauung ebenfalls eine Nachverdichtung erfolgen. Es werden 0,76 ha „Wohnbaufläche“ ausgewiesen.
Nördlich im Außenbereich soll die vorhandene Biogasanlage erweitert werden. Hierzu werden 3,41 ha Sonderbaufläche für die energetische Nutzung von Biomasse dargestellt. Gleichzeitig wird die Darstellung der Sonderbaufläche im Bereich der bestehenden Anlage an die örtlichen Verhältnisse angepasst und 0,74 ha Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Um das Bauleitplanverfahren formal einzuleiten, wird als nächster Schritt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Zunächst wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen sein.
Bis zur Fassung des Auslegungsbeschlusses können weitere Flächen in die Planung aufgenommen oder zurückgestellt werden; insofern ist die Planung durch den vorgelegten Vorentwurf in keiner Weise verfestigt. Es werden für die weiteren Planentscheidungen die Planungsbeiträge eingeholt und können dann als Basis für alle weiteren Entscheidungen dienen.
Der Samtgemeindeausschuss kann dann zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage umfassender Informationen zu den Änderungsbereichen mit dem Auslegungsbeschluss gleichzeitig den Aufstellungsbeschluss fassen. Erst der abschließende Beschluss (Feststellungsbeschluss) muss durch den Rat erfolgen. Um den Aufwand für die Ratsmitglieder zu begrenzen, empfiehlt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren in dieser Weise durchzuführen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 35ÄndFPlanÜPläne (604 KB) |
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