Vorlage - SGM/2013/258  

Betreff: 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen;
Aufnahme von Flächen in den Gemeinden Hillerse, Leiferde, Meinersen und Müden (Aller)
- Aufstellungsbeschluss -

Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-20-10/35
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
03.06.2013 
6. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
26.06.2013 
9. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
35ÄndFPlanÜPläne  

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen mit den im Sachverhalt dargelegten und in den Anlagen aufgeführten Flächen beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Aus den Mitgliedsgemeinden hat die Verwaltung Kenntnis über verschiedene Vorhaben zur Aufstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Bauprojekten mit unterschiedlichen Zielsetzungen erlangt, die Änderungen des Flächennutzungsplanes erforderlich machen.

Mit den vorliegenden Planunterlagen zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Planungsabsichten der Mitgliedsgemeinden als Vorentwurf zusammengefasst.

Im Einzelnen handelt es sich bisher um folgende Neuausweisungen:

 

1.      In Hillerse soll im Umfang von 8,17 ha ein Ausgleichsflächenpool für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gesichert werden.

 

2.      In Leiferde sollen rund 4,20 ha Wohnbaufläche zur Erweiterung des Baugebietes Mühlenberg ausgewiesen werden und ca. 2,86 ha Gewerbebaufläche sowie am Übergang zur Wohnbebauung 0,62 ha gemischte Baufläche.

 

3.      In der Gemeinde Meinersen soll im Gemeindeteil Päse der nordwestliche Ortsrand mit 0,51 ha Wohnbaufläche arrondiert werden.

 

4.      In der Gemeinde Müden (Aller) soll im Gemeindeteil Ettenbüttel im Ortskern ein vorhandener Baubestand, der zurzeit als Grünfläche dargestellt ist, entsprechend der tatsächlichen Nutzung in die gemischten Bauflächen einbezogen werden.

Im Gemeindeteil Flettmar soll der Ort im Norden um einen Bauplatz arrondiert werden, der  als gemischte Baufläche erfasst wird.

In Müden selbst in der bebauten Ortslage östlich vom Friedhof ist eine Anpassung an den rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehen. Es wird im Umfang von 0,49 ha Wohnbaufläche dargestellt. Im Osten der Ortslage an der Bahnhofstraße soll zwischen Feuerwehr und Wohnbebauung ebenfalls eine Nachverdichtung erfolgen. Es werden 0,76 ha Wohnbaufläche ausgewiesen.

Nördlich im Außenbereich soll die vorhandene Biogasanlage erweitert werden. Hierzu werden 3,41 ha Sonderbaufläche für die energetische Nutzung von Biomasse dargestellt. Gleichzeitig wird die Darstellung der Sonderbaufläche im Bereich der bestehenden Anlage an die örtlichen Verhältnisse angepasst und 0,74 ha Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Um das Bauleitplanverfahren formal einzuleiten, wird als nächster Schritt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Zunächst wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen sein.

 

Bis zur Fassung des Auslegungsbeschlusses können weitere Flächen in die Planung aufgenommen oder zurückgestellt werden; insofern ist die Planung durch den vorgelegten Vorentwurf in keiner Weise verfestigt. Es werden für die weiteren Planentscheidungen die Planungsbeiträge eingeholt und können dann als Basis für alle weiteren Entscheidungen dienen.

 

Der Samtgemeindeausschuss kann dann zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage umfassender Informationen zu den Änderungsbereichen mit dem Auslegungsbeschluss gleichzeitig den Aufstellungsbeschluss fassen. Erst der abschließende Beschluss (Feststellungsbeschluss) muss durch den Rat erfolgen. Um den Aufwand für die Ratsmitglieder zu begrenzen, empfiehlt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren in dieser Weise durchzuführen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes entstehen einmalige Aufwendungen und zugleich Auszahlungen in Höhe von ca. 13.000,00 , Folgekosten ergeben sich nicht.

 


Anlage/n:

7 Übersichtspläne zu den entsprechenden Flächen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 35ÄndFPlanÜPläne (604 KB)      
Stammbaum:
SGM/2013/258   35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen; Aufnahme von Flächen in den Gemeinden Hillerse, Leiferde, Meinersen und Müden (Aller) - Aufstellungsbeschluss -   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
SGM/2013/258-03   35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen; Aufnahme von Flächen in den Gemeinden Hillerse, Leiferde, Meinersen und Müden (Aller) - Feststellungsbeschluss -   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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